- Genetische Eingriffe am Embryo: Besser diskutieren als dämonisieren
Gleichzeitig fällt mir als ehemaligem Leiter eines Kinderwunschzentrums aber auf, dass die potenziellen Vorteile dieser Verfahren im Artikel nicht zur Sprache kommen. Diese einseitige Perspektive erinnert an frühere Debatten in unserem Land, etwa zur In-vitro-Fertilisation (IVF) oder zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Beide Methoden wurden bei ihrer Einführung stark kritisiert und von breiten Kreisen vehement abgelehnt. Heute hingegen sind sie fester Bestandteil der modernen Reproduktionsmedizin und gesellschaftlich weitgehend akzeptiert.
Zwar wird die PID, die seit 2017 in der Schweiz unter strengen gesetzlichen Vorgaben erlaubt ist, im Artikel als ethisch vertretbare Alternative zu den genetischen Eingriffen am Embryo genannt. Dabei bleibt jedoch ein zentraler Nachteil der PID unbeachtet: Embryonen, bei denen im Rahmen der PID schwere genetische Erkrankungen festgestellt werden, werden nicht übertragen und sind dem Untergang geweiht. Mit dem hart kritisierten Eingriff ins Erbgut könnten diese Embryonen gerettet werden. Ein zumindest für mich ethisch sehr wertvoller Ansatz.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, wie stark öffentliche und politische Reaktionen auf neue reproduktionsmedizinische Verfahren ausfallen können. Ich erinnere mich noch gut an die Geburt des ersten durch IVF gezeugten Kindes im Jahr 1978. Sie löste vor allem ablehnende Stellungnahmen aus. Die Reproduktionsmedizin wolle Gott spielen. Ähnliches hörte ich vor den eidgenössischen Volksabstimmungen zur PID in den Jahren 2015 und 2016. In beiden Fällen wurden vorwiegend, wenn nicht sogar ausschliesslich, die Missbräuche der neuen Techniken thematisiert. Es gab wiederholt politische Vorstösse, sowohl die IVF als auch die PID in der Schweiz zu verbieten. Dennoch ist es in der Schweiz mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz gelungen, diese Technologien nutzen zu können und gleichzeitig deren Missbrauch zu verhindern.
Die Praxis bestätigt den Erfolg dieses Ansatzes: Die Schweizer Kinderwunschzentren halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Verstösse gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz sind mir nicht bekannt, geschweige denn gerichtliche Klagen oder Verurteilungen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, zukünftige Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin wie genetische Eingriffe am Embryo zwar kritisch, aber mit Offenheit zu verfolgen – anstatt neue Technologien vorschnell zu dämonisieren.
PS: Art. 119 Abs. 2 lit. a der Schweizer Bundesverfassung: … Eingriffe in das Erbgut menschlicher … Embryonen sind unzulässig.

Senior Consultant Kinderwunschzentrum
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