Hut ab?

Eines muss man Bundesrat Berset lassen: er hat sich zu Beginn der Coronakrise die richtige PR-Agentur angeheuert und sich perfekt inszeniert. Professionelle Fotos zeigen einen gutgelaunten Gesundheitsminister, der einen top modischen Hut trägt und den Eindruck eines brillanten und dynamischen Chefs erweckt. Der muss doch alles im Griff haben, denkt man.
Zugegeben, die Coronakrise wurde in der Schweiz nicht perfekt, aber sicher nicht schlechter ausgetragen als in vergleichbaren Ländern. Es war eine schwierige, undankbare Aufgabe. Eigentlich wusste niemand, ausser unseren unzähligen Experten, wohin die Reise geht. Die Schweiz hat ihren Anteil an Kranken und Toten gehabt, aber dank ihrem soliden – wenn auch überteuerten – Gesundheitswesen und Massnahmen in vernünftigem Rahmen haben die meisten von uns die Krise – bis jetzt – nicht so schlecht hinter sich gebracht. Einige von diesen Lorbeeren gehen auch an BR Berset, wobei die gewaltigen Anstrengungen ganz vieler Leute im und um das Gesundheitswesen auch ohne ihn erbracht wurden.

Was sich aber im Bereich des ambulanten Tarifes abspielt, passt viel weniger zu einem kompetenten und überragenden Gesundheitsminister. Nachdem im 2004 der TARMED nach über zehnjähriger Arbeit in Kraft gesetzt war, zeigten sich rasch sachliche Fehler. Eine rollende Verbesserung war durch das unglückliche Entscheidungssystem mit der Möglichkeit einer Vetoblockierung durch einzelne Partner (allen voran Santésuisse) verhindert, so dass zuerst das Parlament und dann der Bundesrat eine Revision des Einzelleistungstarifs forderte, dessen Revisionsbedarf unbestritten war. Die seit ca. acht Jahren dauernde Revisionsarbeit wurde daraufhin vor allem von der FMH vorangetrieben. Es war ein schwieriger Prozess, mit hohem Risiko, die Ärzteschaft zu spalten. Aber die FMH, welche im Laufe der Jahre enger mit Curafutura und MTK zusammenarbeiten konnte, leistete Enormes. Unzählige Stunden wurden von Mitarbeitern des Tarifbüros und vielen Ärzten aufgewendet und zukunftsorientierte Kompromisse zwischen Grundversorgern und Spezialisten gefunden.

Die Arbeit wurde jedoch durch den Bundesrat systematisch erschwert: Einerseits kamen jährlich neue Anforderungen; so wollte man initial einen sachgerechten Tarif, aber als sich zeigte, dass die Tarife in der Sache eben durchschnittlich zu tief waren, wurde plötzlich die Kostenneutralität als prioritär erklärt, später wollte man Hunderte von Millionen über eine Tarifsenkung einsparen. Andererseits beklagte sich Herr Berset immer wieder über schleppende Fortschritte der TARMED-Revision. Er konkretisierte seine Ungeduld, indem er 2014 und 2018 seine subsidiäre Kompetenz wahrnahm und Sacheingriffe im Tarif vornehmen liess, welche aber weniger der sachlichen Optimierung dienten als der politischen Effekthascherei. Politisch versuchte man bei jeder Angelegenheit, die Ärzteschaft anzuschwärzen und dem Volk weiszumachen, dass die stets steigenden Kosten durch die fehlerhafte Tarifstruktur, somit durch die unwilligen Ärzte, verursacht würden. Für die Tarifpartner war es eine schwierige Aufgabe, zumal das BAG gemäss Pius Zängerle, Direktor Curafutura, «wie ein Orakel funktionierte und zu wichtigen Fragen nichts oder nichts Substantielles sagte» (Zitat Medinside, 08.06.2021).

Vor zwei Jahren haben die FMH, die grossen Versicherer CSS, Helsana, KPT und Sanitas, später noch SWICA (womit die Mehrheit der Versicherer vertreten ist) sowie die MTK dem BR den TARDOC zur Genehmigung vorgestellt. Naturgemäss musste ein Vorschlag zur Kostenkontrolle beigefügt werden, auch hier wurde zäh aber kreativ verhandelt, womit immerhin gezeigt wurde, dass die Tarifpartner doch zusammenarbeiten können. TARDOC ist zurzeit der einzige aktualisierte und sachgerechte medizinische Einzelleistungstarif.

Was folgt, ist eine inakzeptable Verzögerungstaktik. Der gleiche BR Berset, welcher sich über die zu langsam erfolgende Revision beklagte, hat es plötzlich gar nicht mehr eilig. Es folgen immer neue Forderungen und Ausreden, wodurch die TARDOC-Partner blockiert wurden. Seitens BAG wird u.a. bemängelt, dass Santésuisse nicht einbezogen wurde, obwohl diese von Anfang an jegliche Zusammenarbeit mit TARDOC offen verweigert hatte. Obwohl die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind, lassen BR und BAG die Situation im Unklaren und weigern sich, eine Frist zur Lösung des Problems zu setzen. Man wolle zuerst ein nationales Tarifbüro aufstellen und warte lieber, bis ambu-lante Tarifpauschalen vorliegen. Dass jedoch die Einführung eines aktualisierten Einzelleistungstarifs in der Erwartung von ambulanten Tarifpauschalen verzögert wird, ist nicht ernsthaft nachvollziehbar. Zwar haben FmCH, Santésuisse und H+ Pauschaltarife für weniger als 10% der Positionen Leistungspauschalen skizziert, die Berechnung dieser Pauschalen beruht jedoch meistens auf Kalkulationsregeln des TARMED und teilweise des TARDOC. Zudem ist allen klar, dass die Abrechnung über Tarifpauschalen insbesondere im Grundversorgerbereich hoch problematisch wäre. Mit anderen Worten: eine weitere Alibiübung.

Was wird hier für ein Spielchen gespielt? Der Verdacht liegt nahe, dass es Herrn Berset und seiner Partei nicht um die Optimierung des aktuellen Systems, sondern um den Aufbau einer Staatsmedizin unter der Kontrolle eines mächtigen Bürokratenapparates geht. BR Berset und BAG wollen gar keinen durch die Leistungsträger und -erbringer aufgebauten Tarif, vielmehr geht es offenbar darum, den Ärzten und Versicherern die Tarifhoheit wegzunehmen, womit diese dann künftig dem BAG zugesichert würde und damit auch das Ende der liberalen Medizin eingeläutet werden könnte. Herr Berset will zeigen, dass die Ärzte das Volk abzocken, belügen und eine Lösung des Prämienproblems verhindern und ihm daher «leider» keine andere Wahl bleibt als die Einführung verschiedener staatsmedizinischer Instrumente, z.B. eines staatlichen Tarifs. Wie das aussehen könnte, zeigt die Vorstellung des BAG bei den Tarifen für COVID-Impfungen! Dass Herr Berset andererseits wichtige, aber politisch gefährliche Baustellen bezüglich Effizienz des Gesundheitssystems tunlichst meidet, wird leider in der Politik kaum kommentiert. Für eine solide Diskussion über die Finanzierung des Gesundheitssystems braucht es unbedingt ein sachgerechtes und nachvollziehbares Tarifwerk; das, sehr geehrter Herr Bundesrat, ist das Interesse des Schweizer Volkes.

Es wäre an der Zeit, dass Ärzte, aber auch Politiker sich konsequent gegen diesen hinterhältigen Machtmissbrauch wehren und daran erinnern, dass das Volk bei jeder Abstimmung über Gesundheitsfragen mit überwältigender Mehrheit das Verlassen der aktuellen liberalen Medizin abgelehnt hat. Die SchweizerInnen werden sich nicht vom Palast aus Köniz vorschreiben lassen, wie sie sich zukünftig behandeln lassen.
Hut ab? Sicher nicht.

Dr. med. Urs Kaufmann, Bolligen

Dr. med.Urs Kaufmann

Bolligen

urs.kaufmann@hin.ch

Wissenschaftliche Evidenz und Social Media in Covid-Zeiten

Der Kommunikationsinhalt der Covid-Negierer berührt mich tief. Über die sozialen Medien können die vermeintlichen Kenner der Materie alles behaupten und als Evidenz hinstellen. Facebook, Instagram und WhatsApp, wie sie alle heissen, multiplizieren den Inhalt ohne mit den Wimpern zu zucken. Mit Social Media können wir Millionen von Menschen mit digitalen Inhalten jeglicher Art füttern. Ob der Inhalt richtig oder falsch ist, scheint keine so grosse Rolle zu spielen. So geschehen am 9.9.2021 als ich via WhatsApp ein Audio-File zugespielt erhalten habe in welchem sich eine Frau an Familie und Freunde richtet und behauptet, dass ein leitender Arzt eines Spitals die Covid-Inhalte von Bund, Spitälern und deren Wissenschaftlern kritisiert und als falsch hinstelle. Dabei werden Zitate wiedergegeben welche abstrus und fern aller medizinischer Wahrheiten sind. Ich sah mich genötigt, den mir gut bekannten CEO dieses Spitals zu informieren. Der CEO klärt mich darüber auf, dass andere Spitäler ebenfalls davon betroffen seien. Diese Fehlinformation wolle man nicht bewirtschaften und ihr damit eine zusätzliche Beachtung verschaffen. Eine weise und richtige Entscheidung.
Während meiner nun 30-jährigen wissenschaftlichen Tätigkeit konnte ich beobachten, wie sich die Wissenschaft von einer deskriptiven zu einer hoch stehenden vergleichenden Wissenschaft gewandelt hat. Studien werden vor der Publikation von Spezialisten gesichtet
Wissenschaftliche Evidenz und Social Media in Covid-Zeitenund kritisiert. Fehlerhafte, oder schlecht entworfene wissenschaftliche Arbeiten werden abgelehnt. Interessenkonflikte müssen dargestellt und ethisches Verhalten erklärt werden.
Wie steht es dagegen mit Qualitätsanforderungen bei den Social Media Bloggern? Welchen Platz haben Ehrlichkeit und wissenschaftliche Wahrheit? Wie stark sind diese sich der Verantwortung ihrer Inhalte bewusst? Ich höre schon ein giftiges Zischen: «Was soll das. Kein Interesse!» Der Appell an Verantwortung und inhaltliche Qualität und Wahrhaftigkeit verpufft wirkungslos. Das Internet hat gelernt, heikle Themen zu filtern. Staaten wie China schränken die Meinungsfreiheit ein. Das wünschen wir uns alle nicht. Somit bleibt nur eines: Beim Konsumieren dieser Inhalte Gehirn einschalten und daran denken, wo wohl eher die Wahrheiten liegen; in einem wissenschaftlich publizierten Beitrag oder in einem Social Media Blog!

Prof. Dr. med. Gabriel Schär
gabriel.schaer@usz.ch

Prof. Dr. med. Gabriel Schär

Aarau

gabriel.schaer@usz.ch

Dermatosen während der Schwangerschaft

Die immunologischen, endokrinologischen und vaskulären Veränderungen während der Schwangerschaft führen zu verschiedenartigen Hautmanifestationen. Die wichtigstens dermatologischen Pathologien werden heute in vier Gruppen aufgeteilt, was die Nomenklatur beträchtlich vereinfacht hat.

Les changements immunologiques, endocrinologiques et vasculaires survenant pendant la grossesse entraînent diverses manifestations cutanées. Les pathologies dermatologiques les plus importantes sont désormais divisées en quatre groupes, ce qui a considérablement simplifié la nomenclature.

Es können drei Hauptgruppen von Hautveränderungen unterschieden werden: Physiologische Hautveränderungen, schwangerschaftsspezifische Hautveränderungen (Schwangerschaftsdermatosen) sowie präexistente Hauterkrankungen, welche durch die Schwangerschaft positiv oder negativ beeinflusst werden.

Physiologische Hautveränderungen

Die häufigsten physiologischen Veränderungen betreffen die Pigmentierung, das Haarwachstum sowie das Gefässsystem. Tab. 1 (1) gibt einen Überblick über diese Erscheinungen. Abbildung 1 zeigt das Melasma.

Spezifische Schwangerschaftsdermatosen

Als Schwangerschaftsdermatosen werden heute 4 Hauterkrankungen bezeichnet. Die aktuelle Klassifikation wurde 2006 von Ambros-Rudolph et al. (2) etabliert und fasst die früher verwendeten Bezeichnungen übersichtlich zusammen. In Tabelle 2 sind die ak­tuelle Klassifikation und die veralteten Synonyme dargestellt (3).

Pemphigoid gestationis (PG)

Diese Schwangerschaftsdermatose ist selten und kann während aller Trimester auftreten. Eine Manifestation in der Spätschwangerschaft oder unmittelbar postpartal ist aber häufig. Heftiger Juckreiz geht dem Auftreten der Hautveränderungen meist voraus. Typischerweise kommt es im Bereich des Abdomens, unter Einbezug der Periumbilikalregion zu urticariellen Erythemen, Papeln und Plaques sowie prallen Blasen. Ein Fortschreiten zu einem generalisierten bullösen Exanthem ist möglich. Zur Diagnosesicherung ist eine Probebiopsie für Histologie und direkte Immunfluoreszenz wichtig.
Die Erkrankung ist selbstlimitierend und bildet sich in der Regel innerhalb von Wochen bis Monaten nach der Geburt zurück. Auch eine Regredienz bis vor Termin mit nachfolgender Exazerbation zum Zeitpunkt der Geburt und unmittelbar postpartal ist möglich. Rezidive in Folgeschwangerschaften sind häufig. Auch während der Menstruation oder bei Einnahme oraler Kontrazeptiva kann es zu Ausbrüchen kommen. Es besteht eine Assoziation mit Autoimmun­erkrankungen (M. Basedow, Hashimoto-Thyreoiditis, perniziöse Anämie). Wegen eines passiven Transfers von mütterlichen Autoantikörpern können in 10% selbstlimitierende Hautsymptome beim Neugeborenen auftreten. Eine erhöhte fetale Letalität besteht nicht, jedoch ist die Frühgeburtsrate und das Auftreten von «small-for-date babies» erhöht. Therapeutisch stehen die Kontrolle des Juckreizes und die Prävention der Blasenbildung im Vordergrund. In milden Fällen sind topische Steroide und Antihistaminika ausreichend, in schweren Fällen ist eine systemische Kortikosteroidtherapie notwendig (Prednison 0.5–1 mg/kg Körpergewicht). Eine Steigerung der Dosis kurz vor Geburt ist empfehlenswert, um eine eventuelle peripartale Exazerbation abzufangen (4).

Polymorphe Schwangerschaftsdermatose/Polymorphic eruption of pregnancy (PEP)

Die PEP ist eine häufige Schwangerschaftsdermatose und kann unterschiedliche klinische Bilder aufweisen. Die meisten Patientinnen weisen «juckende (pruritic) urticarielle Papeln und Plaques» auf, weshalb die Erkrankung früher als PUPPP bezeichnet wurde. Einige Betroffene präsentieren sich aber auch mit flächigen Erythemen und im Krankheitsverlauf kann es zu ekzematösen Läsionen, polyzyklischen Erythemen oder targetoiden bis multiforme-artigen Läsionen kommen. Es sind fast ausschliesslich Erstgebärende mit einem typischen Auftreten in den letzten Schwangerschaftswochen oder sogar postpartal betroffen. Bei Mehrlingsschwangerschaften tritt die Dermatose gehäuft auf. Die PEP beginnt mit starkem Juckreiz und mit erythematösen oder ödematösen Papeln und Plaques innerhalb der Striae distensae. In der Folge kommt es zur Ausbreitung auf Abdomen, Gesäss und Extremitäten (Abb. 2 und 3). Die periumbilikale Region bleibt ausgespart, dies ist ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal zum Pemphigoid gestationis. Im Zweifelsfall kann eine Biopsie mit direkter Immunfluoreszenz durchgeführt werden. Hiermit gelingt eine eindeutige Abgrenzung zum PG. Die durchschnittliche Dauer bis zur Abheilung beträgt 4-6 Wochen. Rezidive in folgenden Schwangerschaften sind mit Ausnahme von Mehrlingsschwangerschaften nicht zu erwarten und ein fetales Risiko besteht nicht. Topische Kortikosteroide und systemische Antihistaminika sind in der Regel ausreichend, selten wird ein systemischer Steroidstoss benötigt. Weiter können unterstützend Menthol- oder Polidocanol haltige Externa eingesetzt werden.

Intrahepatische Schwangerschaftscholestase / Intrahepatic cholestasis of pregnancy (ICP)

Die ICP weist 4 Charakteristika auf: a) Juckreiz auf gesunder Haut im dritten Trimenon, b) erhöhte Gallensäurewerte im Serum > 10 µmol/l, c) spontanes Verschwinden der Symptome innert 48 h nach Geburt sowie Normalisierung der Gallensäuren innert 2–3 Wochen und d) Abwesenheit anderer Erkrankungen welche mit Pruritus oder Ikterus einhergehen. Es liegt eine hormonell getriggerte, reversibile Cholestase bei genetisch prädisponierten Individuen vor. Die Inzidenz variiert stark mit dem ethnischen Hintergrund. So sind in Chile und Bolivien bis 15% der Schwangeren betroffen, während Euro­päerinnen nur in 1% betroffen sind. Allerdings ist die Inzidenz auch erhöht bei Mehrlingsschwangerschaften, bei Frauen über 35 Jahren, nach in-vitro-Fertilisation, bei ICP in einer voran­gegangenen Schwangerschaft sowie bei vorbestehenden Gallenwegserkrankungen. Betroffene Schwangere klagen über massiven generalisierten Juckreiz ohne ein klinisches Korrelat auf der Haut. Zu Hauteffloreszenzen kommt es nur sekundär durch Kratzen. Der Juckreiz ist vor allem abends und an Palmae und Plantae ausgeprägt.
Die Brisanz der Erkrankung liegt in einem erhöhten fetalen Risiko: Frühgeburtlichkeit, Mekoniumaspiration und Totgeburten sind gehäuft, insbesondere wenn der Gallensäurewert im Serum 40µmol/l überschreitet. Somit richtet sich auch die Therapie danach, die fetale Prognose zu verbessern. Dies wird mit Ursodeoxycholsäure in einer Dosierung 15mg/kg/d erreicht. Diese Therapie verbessert auch die mütterlichen Symptome. Allgemeinmassnahmen wie Eincremen mit Emulsionen mit oder ohne juckreizstillende Zusätze sind ebenfalls hilfreich. Weiter können milde topische Kortikosteroide eingesetzt werden (5).

Atopische Schwangerschaftdermatose / Atopic eruption of pregnancy (AEP)

Wie in Tabelle 2 ersichtlich, gibt es für diese Hauterkrankung viele Synonyme. Für den klinischen Alltag hat es sich aber bewährt, diese verschiedenen Bezeichnungen unter dem Begriff AEP zusammenzufassen. Die Atopische Schwangerschaftsdermatose ist die häufigste Ursache für Pruritus in der Schwangerschaft. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Manifestationsform des atopischen Ekzems in der Schwangerschaft. Viele Patientinnen haben eine positive Eigen-oder Familienanamnese für Atopie und einen erhöhten gesamt IgE-Wert im Serum. In einem Fünftel der Fälle handelt es sich wahrscheinlich um eine Exazerbation eines vorbestehenden Atopischen Ekzems, beim Restanteil kommt es allerdings in der Schwangerschaft erstmals zum Auftreten von atopischen Hautveränderungen. Pathophysiologisch spielt die in der Schwangerschaft dominante Th2-Immun­antwort eine Rolle. Da die Atopische Dermatitis eine typische Th2 dominante Erkrankung ist, scheint es naheliegend, dass eine solche in der Schwangerschaft ausgelöst werden oder sich verschlechtern kann. Der Beginn liegt meist vor dem dritten Trimester. Die AEP wird in zwei Typen unterteilt: Der E-Typ kommt bei 2/3 der Betroffenen vor und geht mit ekzematösen Hautveränderungen an den für die Atopische Dermatitis typischen Stellen einher. Involviert sind meist Gesicht, Hals und Gelenkbeugen (Abb. 4 und 5). Bei einem Drittel der Fälle liegt der P-Typ vor. Hier finden sich disseminierte kleinpapulöse Läsionen an Extremitäten und Stamm oder Prurigoläsionen insbesondere an den Extremitätenstreckseiten. Nach der Geburt kommt es üblicherweise zur spontanen Abheilung, gelegentlich wird aber auch eine Persistenz über Monate beobachtet. Rezidive in weiteren Schwangerschaften sind aufgrund der persistierenden Atopischen Diathese häufig. Ein assoziiertes kindliches Risiko besteht nicht. Zur Behandlung kommen kühlende hydrophile Lotionen, Crèmes oder Schüttelmixturen evtl. mit 2% Menthol- oder Polidocanol-Zusatz in Frage. Schwache bis mittelstarke lokale Kortikosteroide können ebenfalls eingesetzt werden. Selten ist der Einsatz von systemischen Glukokortikoiden oder H1-Antagonisten nötig. Nach Abheilung ist eine pflegende Rückfettung weiter zu empfehlen, da meist auch eine ausgeprägte Xerodermie besteht.

Pustulöse Psoriasis in der Schwangerschaft (PPP)

Einige Autoren postulieren die Pustulöse Psoriasis in der Schwangerschaft, früher auch als Impetigo herpetiformis bezeichnet, als fünfte Schwangerschaftsdermatose. Bei dieser Hauterkrankung handelt es sich um eine sehr seltene Variante einer generalisierten pustulösen Psoriasis während der Schwangerschaft, welche aufgrund ihrer erheblichen fetalen und maternalen Morbidität nennenswert ist. Sie manifestiert sich üblicherweise im 3. Trimenon.
Es liegt ein schweres Krankheitsbild vor mit initial intertriginösen Erythemen, die sich auf proximale Extremitätenabschnitte und den Rumpf ausdehnen. Rasch bilden sich darauf konfluierende Pusteln. Es bestehen zudem Allgemeinsymptome wie Fieber und Malaise, laborchemisch finden sich erhöhte Entzündungszeichen sowie gelegentlich eine Hypokalzämie. Die Symptome persistieren meist bis zur Geburt, gelegentlich auch länger. Sowohl Mutter als auch Kind sind gefährdet. Als Folge der schweren Erkrankung der Mutter sind intrauteriner Fruchttod oder Frühgeburten aufgrund einer Plazentainsuffizienz möglich. Therapeutisch werden Prednison oder Cyclosporin verabreicht, bei Superinfektion eine adäquate antibiotische Therapie. Bei schweren therapieresistenten Fällen muss eine Beendigung der Schwangerschaft in Betracht gezogen werden (6). Tabelle 3 fasst das maternale und fetale Risiko bei den spezifischen Schwangerschaftsdermatosen zusammen (7).

Zweitabdruck aus «der infomierte arzt» 10_2020

Copyright bei Aerzteverlag medinfo AG

Dr. med. Barbara Fleisch-Laetsch

Dermatologie Bad Ragaz
Fläscherstrasse 21
7310 Bad Ragaz

derma.ragaz@hin.ch

Prof. Dr. med. Stephan Lautenschlager

Chefarzt
Institut für Dermatologie und Venerologie
Stadtspital Zürich
Herman Greulich-Str. 70
8004 Zürich

stephan.lautenschlager@triemli.zuerich.ch

Die Autoren haben im Zusammenhang mit diesem Artikel keine Interessenskonflikte deklariert.

◆ In der Schwangerschaft finden wir physiologische Hautveränderungen, Schwangerschaftsdermatosen sowie positiv oder negativ beeinflusste Hauterkrankungen
â—† Die heutige Nomenklatur umfasst 4 Schwangerschafsdermatosen: Pemphigoid gestationis (PG), Polymorphe Schwangerschaftsdermatose (PEP), Intrahepatische Schwangerschaftscholestase (ICP),
Atopische Schwanger­schaftsdermatose (AEP)
◆ Ausser der AEP manifestieren sich die Schwangerschaftsdermatosen üblicherweise erst im 3. Trimenon
◆ Bei Pemphigoid gestationis und bei der Intrahepatischen Schwanger­schaftscholestase besteht ein fetales Risiko
◆ Bei Pemphigoid gestationis, Intrahepatischer Schwangerschafts­cholestase und Atopischer Schwangerschaftsdermatose ist in Folge­schwangerschaften mit Rezidiven zu rechnen

Messages à retenir
◆ Pendant la grossesse, on constate des changements physiologiques de la peau, ainsi que l’ apparition de dermatoses de la grossesse et de maladies cutanées déjà existantes, influencées positivement ou négativement par la grossesse.
◆ La nomenclature actuelle comprend 4 dermatoses de la grossesse :
la pemphigoïde gestationis (PG), la dermatose polymorphe gravidique (PEP), la cholestase intrahépatique gravidique (ICP), ainsi que la dermatose atopique de grossesse (AEP).
◆ À l’exception de l’ AEP, les dermatoses de la grossesse ne se manifestent généralement qu’au cours du 3ème trimestre.
◆ En cas de PG et d’ICP, il existe un risque pour le fœtus.
◆ Dans la PG, l’ ICP et l’AEP, des récidives sont à prévoir lors de grossesses ultérieures.

1. Ambros-Rudolph CM. Dermatoses of pregnancy – clues to diagnosis, fetal risk and therapy. Ann Dermatol. 2011; 3:265-75
2. Ambros-Rudolph CM et al. The specific dermatoses of pregnancy revisited and reclassified: results of a retrospective two-centre study on 505 pregnant patients. J Am Acad Dermatol. 2006; 54:395-404
3. Ambros-Rudolph CM, Sticherling M. Spezifische Schwangerschaftsdermatosen. Hautarzt 2017;68: 87-94
4. Warshauer E, Mercurio M. Update on dermatoses of pregnancy. Int J Dermatol. 2013; 52:6-13
5. Ghosh S, Chaudhuri S. Intra-hepatic cholestasis of pregnancy: A comprehensive review. Indian J Dermatol. 2013; 58: 327
6. Roth M-M. Pegnancy Dermatoses. Diagnosis, Management and Controversies. Am J Clin Dermatol. 2011;12: 25-41
7. Lehrhoff St, Keltz Pomeranz M. Specific dermatoses of pregnancy and their treatment. Dermatologic Therapy. 2013;26:274-284

Suche nach Fernmetastasen beim neudiagnostizierten Mammakarzinom

Jahrzehntelang waren bei der Diagnose eines Mammakarzinoms Stagingabklärungen zur Suche nach Fernmetastasen etabliert, üblicherweise wurde hierfür neben einem Röntgen des Thorax eine Oberbauchsonographie und eine Skelett­szintigraphie durchgeführt. Dies mit der Intention, bei metastasierten Patientinnen, welche keine Chance auf Heilung haben, eine Übertherapie zu vermeiden. Im Weiteren sollen die aktuelle Studienlage und die Empfehlungen der interna­tionalen Guidelines (1-3) zur Frage, welche Patientin welche Abklärungen zum Staging erhalten sollte, diskutiert werden.

Pendant des décennies, lors d’un diagnostic de cancer du sein, un bilan d’ extension était effectué avec radiographie des poumons, échographie de l’abdomen supérieur et scintigraphie osseuse. L’objectif était d’exclure un état métastatique déjà présent, sans chance de guérison, afin d’éviter un sur-traitement. L’article examinera l’état actuel des recherches et recommandations dans les guide-lines internationaux (1-3) pour le bilan d’extension (« staging  ») en termes de pertinence et contenu (quels examens pour quelle patiente ?).

Wie häufig werden Fernmetastasen bei der Erstdiagnose entdeckt?

Nicht überraschend ist die Tatsache, dass die Detektionsraten von Fernmetastasen mit dem Tumorstadium bei der Primärdiagnose korrelieren. In Frühstadien ist die Detektionsrate sehr gering, sie beträgt beispielsweise in einer aktuellen Metaanalyse beim konventionellen Routine-Staging bei Patientinnen im Tumor-Stadium I lediglich ca. 1,0% und im Stadium II 1,9% (4). Bei höheren Tumorstadien ist die Rate nachweisbarer Fernmetastasen wesentlich höher, in der erwähnten Metaanalyse fand sich bei asymptomatischen Patientinnen mit einer Erkrankung im Stadium III eine mediane Prävalenz von 21%.

Falsch positive Raten (FPR)

Die Rate von falsch positiven Befunden bei Staging-Untersuchungen ist hoch. Aus älteren Studien wissen wir, dass diese je nach Untersuchungsmethode variieren von FPR bei der Sklettszintigraphie von 10-22%, bei der Oberbauchsonographie von 33-66% und beim Thorax Röntgen von 0-23% (5). Auch das Staging mittels CT bringt keine Verbesserung mit ebenfalls hohen FPR bis zu 26% (6).
Im Rahmen eines Routine-Stagings muss aufgrund der hohen Rate falsch positiver Befunde damit gerechnet werden, dass ungefähr jede zehnte Frau weitere teils invasive Abklärungen benötigt und unnötige belastende Zeit mit Angst vor einer potentiellen metastasierten Erkrankung erfahren muss ohne dass sich die Verdachtsdiagnose bestätigen lässt (7).

Welchen Einfluss hat die Tumorbiologie auf die Detektionsrate?

Einige Studien geben Hinweise, dass eine ungünstige Tumorbiologie (triple-negativ und Her2-positiv) ein unabhängiger Risikofaktor für das Vorliegen für Fernmetastasen zum Zeitpunkt der Erstdiagnose ist (8, 9). Andere Studien konnten diesen Zusammenhang nicht nachweisen (10, 11).
Relevant kann dies v.a. im Stadium II sein, welches nur aufgrund des klinischen Tumorstadiums keinem Staging zugeführt würde und so bei ungünstiger Tumorbiologie evtl. metastasierte Patientinnen verpasst würden.

18FDG-PET-CT versus konventionelles Staging

Die Bildgebung mit 18FDG-PET-CT zeigt besonders bei Patientinnen im klinischen Stadium III häufiger Fernmetastasen und periklavikuläre Lymphknotenmetastasen als das konventionelle Staging (12, 13). Im Vergleich zum konventionellen Staging zeigt sich nicht nur eine bessere Sensitivität (97% PET versus 85% konventionellen Staging) sondern auch in der Spezifität (91% PET versus 67% konventionellen Staging) (14).
Der Therapieplan ändert sich durch ein PET-CT bei etwa 15-30% der Patientinnen im Sinne einer veränderten adjuvanten Radiotherapie oder eines Wechsels von einem adjuvanten zu einem palliativen Therapiekonzept (15). Ob sich die Behandlung der Patienten dadurch verbessert ist unklar, prospektive Daten dazu sind nicht vorhanden. Diskutiert wird hier auch die Gefahr einer allfälligen Untertherapie. Da aktuell unklar ist ab wann Mammakarzinomerkrankungen nicht mehr kurativ behandelbar sind (Vorhandensein von Tumorzellen, Mikrometastasen, Oligometastasen) bekommt auch die Definition von cM0 eine neue Bedeutung.
Im Kontext der aktuellen immer wirksameren adjuvanten Therapien ist es vorstellbar, dass eine Überdiagnose von Fernmetastasen durch ein sensitiveres Staging (inkl. PET-CT) nicht vor Übertherapie bei unheilbarer Krankheit schützt, sondern zu Untertherapie bei potentiell heilbaren Patienten führt (16). Diese Erkenntnisse werden durch die aktuellen Guidelines Staging beim Lokalrezidiv.
Etwa ein Drittel der Patienten mit einem Lokalrezidiv haben zum Zeitpunkt ihres lokoregionären Ereignisses eine synchrone Fernmetastasierung und dies ist bereits in Frühstadien der Fall (in 23% bei T1 N0, in kürzlich publizerten Basler Daten (17)).
Aus diesem Grund ist die routinemässige Umgebungsabklärung eine wichtige Voraussetzung für die Planung einer weiteren Therapie.

Kosten des Stagings

Die modernen Abklärungsmethoden (CT, PET) sind in den letzten Jahren günstiger und besser verfügbar geworden und haben sich dem Preisniveau dem konventionellen Staging angenähert. Momentan sind die ungefähren Kosten für das konventionelle Staging-Paket (Rx, US, Szinti) mit ca. CHF 670 im ähnlichen Bereich wie ein CT Thorax/Oberbauch 630 CHF. Ein PET-CT hat weiterhin höhere Kosten im Bereich von ca. CHF 2500.

Was sagen die Guidelines?

Alle Richtlinien empfehlen Anamnese und klinische Untersuchung als Basis und bei Symptomen weitere Abklärungen zu indizieren. Die vielerorts noch immer angewandte Praxis, bei allen Patientinnen präoperativ ein «laborchemisches Screening» mit dem Tumormarker CA 15-3 durchzuführen, sollte wegen erwiesener Ineffizienz (18) verlassen werden und wird in keiner Guideline empfohlen. Alle Guidelines empfehlen im Stadium I keine bildgebende Metastasensuche, ausser beim klinischen Verdacht. In den NCCN (1) wird erst ein Staging ab Stadium III, in den S3 Leitlinie (2) und ESMO (3) wird ab Stadium II ein Staging empfohlen falls Risikofaktoren vorliegen (d.h. ungünstige Tumorbiologie). Gemäss der S3 Leitlinie soll das Ganzkörperstaging generell mittels CT Thorax/Abdomen und Skelettszintigraphie erfolgen. Das PET CT wird in den NCCN Guidelines nur bei spezieller Fragestellung bezüglich dem Lymphknotenstatus und gemäss ESMO als alternative Bildgebung in fortgeschrittenen Stadien oder vor neoadjuvanter Therapie erwähnt (Tab. 1).

Wie werden Staging Untersuchungen in der Schweiz angewendet?

Die teils erheblich unterschiedlichen Guidelines widerspiegeln sich auch in der Tatsache, dass diese sehr unterschiedlich angewendet werden. Eine Umfrage von Dr. Andreas Müller (Onkologie KSW) von 2017 zeigte, dass die tägliche Routine in den Schweizer Brustzentren unterschiedlich aussieht und sich deutlich unterscheidet von den universitären- zu den nichtuniversitären Zentren, welche zwar in Frühstadien konsequenter gänzlich auf Staging verzichten, jedoch bei höheren Tumorstadien das PET-CT deutlich häufiger einsetzen (Abb. 1).

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Zweitabdruck des in «info@onkologie» 07-2020 erschienen Originalartikels.

Copyright bei Aerzteverlag medinfo AG

Dr. med. Rahel Hiltebrand

Stv. Leiterin Brustchirurgie
FMH Gynäkologie und Gebursthilfe
Brustzentrum Ostschweiz
Schuppisstrasse 10
9016 St. Gallen

Die Autorin hat im Zusammenhang mit diesem Artikel keine Interessenkonflikte bekundet.

◆ Obwohl geeignete Staging-Untersuchungen bei Patienten mit neu diagnostiziertem Mammakarzinom bei der Planung einer angepassten Behandlung helfen können, kann eine übermässige Verwendung zu unnötigen invasiven Biopsien, unnötiger Exposition gegenüber potenziell schädlicher Strahlung durch die Bildgebung, psychischer Not, erhöhter Angst und möglichen Verzögerungen bei der Behandlung führen.
◆ Staginguntersuchungen sollen deswegen bei asymptomatischen Patientinnen im Stadium I auch bei ungünstiger Tumorbiologie aufgrund der geringen Inzidenz von Fernmetastasen nicht durchgeführt werden.
◆ Ab Stadium II können Risikofaktoren (Tumorbiologie) mitberücksichtigt werden.
â—† Ab Stadium III ist ein generelles Staging empfohlen, ein PET CT kann bei lokal fortgeschrittenem oder inflammatorischem Mammakarzinom oder vor neoadjuvanter Chemotherapie alternativ eingesetzt werden.
◆ Generell gibt es keine Daten mit der Fragestellung ob sich durch Stagingabklärungen die Behandlung von Brustkrebspatientinnen verbessern lässt oder ein positiver Effekt auf das Overall-Survival erzielt werden kann.

Messages à retenir

◆ D’une part, un staging de départ adéquat chez une patiente avec un diagnostic de cancer du sein peut contribuer à planifier un traitement adapté. Mais d’autre part, un staging surdimensionné peut aboutir à des prélèvements invasifs non-nécessaires, exposer inutilement la patiente à des rayons potentiellement nocifs dus à l’imagerie, générer un stress psychologique et une angoisse augmentée et éventuellement retarder le début du traitement.
◆ Par conséquent, chez les patientes avec un cancer du sein au stade I, par ailleurs asymptomatiques, un bilan d’extension ne devrait plus être effectué, même en cas de biologie tumorale défavorable (HER2-pos, triple négatif), car le risque de métastases à distance est très faible.
◆ Dès le stade II, des facteurs de risque (biologie tumorale) peuvent être pris en compte pour proposer un staging.
◆ Dès le stade III un staging traditionnel (« conventionnel » dans l’article) est en principe recommandé. En cas de cancer localement avancé ou inflammatoire ou avant une chimiothérapie néo-adjuvante, un PET-CT offre une alternative intéressante.
◆ Il n’existe pas de données examinant la question de savoir si les procédures de staging améliorent effectivement le traitement des patientes avec un cancer du sein ou obtiennent un effet positif sur la survie globale.

  1. National Comprehensive Cancer Network. Breast Cancer. Version 1.2018. Download am 20.11.2018: https://www.nccn.org/professionals/physician_gls/default.aspx #breast.
  2. Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Version September 2020. Download am 20.09.2020. http://www.leitlinienprogrammonkologie. de/leitlinien/mammakarzinom/.
  3. Cardoso, F. et al. Early breast cancer: ESMO Clinical Practice Guidelines for diagnosis, treatment and follow-up†. Ann. Oncol. 30, 1194–1220 (2019).
  4. Arnaout, A. et al. Baseline staging imaging for distant metastasis in women with stages I, II, and III breast cancer. Curr. Oncol. Tor. Ont 27, e123–e145 (2020).
  5. Myers, R. E. et al. Baseline staging tests in primary breast cancer: a practice guideline. CMAJ Can. Med. Assoc. J. J. Assoc. Medicale Can. 164, 1439–1444 (2001).
  6. James, J. J., McMahon, M. A., Tennant, S. L. & Cornford, E. J. CT staging for breast cancer patients with poor prognostic tumours. Breast Edinb. Scotl. 21, 735–738 (2012).
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Vaccination contre le COVID-19 et grossesse

La pandémie due au virus SARS-CoV-2 sévit depuis maintenant plus d’ un an et a causé plus de 3 millions de décès dans le monde à la fin avril 2021. Alors que la stratégie vaccinale massive a été adoptée par de nombreux pays, la question de la priorisation de l’ accès à la vaccination est centrale. Les populations vulnérables ont été unanimement considérées comme prioritaires dans la lutte contre cette pandémie. La Suisse fait partie des pays qui ont choisi de considérer et protéger les femme enceintes par la vaccination contre le COVID-19.

Die SARS-CoV-2-Pandemie ist nun schon seit über einem Jahr im Gange und hat bis Ende April 2021 weltweit über 3 Millionen Todesfälle verursacht. Während die Strategie der Massenimpfung von vielen Ländern übernommen wurde, ist die Frage der Priorisierung des Zugangs zur Impfung zentral. Gefährdete Bevölkerungsgruppen wurden einstimmig als Priorität im Kampf gegen diese Pandemie angesehen. Die Schweiz zählt zu den Ländern, die sich entschieden haben, schwangere Frauen durch eine Impfung gegen COVID-19 zu berücksichtigen und zu schützen.

Risque de développer une forme sévère de COVID-19 pendant la grossesse

Il est maintenant bien décrit dans la littérature que les femmes enceintes ont un risque plus élevé de développer une forme grave de COVID-19 comparativement aux femmes non enceintes du même âge, avec notamment un risque deux à trois fois plus élevé d’ admission aux soins intensifs selon les auteurs des plus grandes séries (1, 2).
L’ augmentation du risque de forme sévère de COVID-19 pendant la grossesse est particulièrement important chez les femmes présentant certaines comorbidités. L’ hypertension artérielle chronique, les maladies pulmonaires chroniques, le diabète préexistant à la grossesse ainsi que l’ âge maternel et l’ obésité, sont associés à une majoration significative du risque de forme sévère (1).
Concernant la grossesse, le risque d’ accouchement prématuré semble majoré, sans qu’ il soit possible encore aujourd’ hui d’ estimer avec précision cette augmentation. Le taux d’ accouchement prématuré dans les plus grandes séries de patientes enceintes infectées par le SARS-CoV-2 atteint 15 à 20  % incluant notamment la prématurité induite des formes sévères de COVID-19 nécessitant une césarienne en urgence. La transmission verticale de l’ infection est peu fréquente mais possible, estimée à moins de 5 %, avec un risque de forme néonatale de COVID-19 sévère très rare (3, 4).
L’ augmentation des complications en cas d’ infection à COVID-19 place donc la femme enceinte dans un groupe à risque en particulier lorsque celle-ci présente les facteurs de risque de maladie sévère.

Vaccination et grossesse

Plusieurs vaccins sont recommandés pendant la grossesse notamment contre la coqueluche et la grippe, jugés sûrs et bénéfiques pour la mère, son fœtus et le futur nouveau-né. Ce sont des vaccins inactivés n’ ayant aucun pourvoir infectieux. Les vaccins vivants atténués sont en revanche contre indiqués pendant la grossesse du fait de leur potentiel pouvoir pathogène résiduel théorique.

Nouvelles technologies vaccinales

Les nouvelles technologies vaccinales telles que l’  utilisation d’ acides ribonucléiques, de sous-unités protéiques, et de vecteurs viraux ont été développées ces dernières années. Ces technologies ont été utilisées de manière expérimentale contre le virus de la grippe, HIV, CMV et des études cliniques de phases I et II ont notamment eu lieux contre les virus Zika et Ebola.
Les deux vaccins disponibles à ce jour contre le SarS-CoV-2 en Suisse sont le Pfizer/BNT162b2 et le Moderna/mRNA-1273, tous deux utilisant la technologie de l’ ARNm et consistent en deux injections intramusculaires.
Après injection, l’ ARNm enveloppé dans une capsule lipidique, va rentrer dans les cellules hôtes sans pénétrer dans le noyau de celles-ci. L’ ARNm codant pour la protéine Spike du SARS-CoV-2, va être traduit dans le cytoplasme de la cellule. Une fois la protéine Spike synthétisée, elle sera transportée à la surface des cellules pour y être présentée au système immunitaire et ainsi créer une immunité contre le SARS-CoV-2. L’ ARNm ne contient pas le virus mais seulement le code génétique permettant la fabrication d’ une protéine de surface de l’ enveloppe du virus (Figure 1).
L’ efficacité des vaccins à ARNm Pfizer et Moderna est de 95 % dans la prévention de l’ infection COVID-19 chez les adultes (> 70 000 participants), avec des effets secondaires légers à modérés fréquents et des réactions allergiques graves rares estimées à 1 / 100  000 principalement chez des patients ayant des antécédents de réaction allergiques sévères.(5, 6).

Données concernant les femmes enceintes et la vaccination contre le COVID-19

Les femmes enceintes ont été exclues des essais cliniques des vaccins autorisés en Suisse. Les données d’ expérimentation précliniques sur des rates et des macaques n’ ont montré aucun effet indésirable sur le développement embryonnaire et le déroulement de la gestation (7, 8). Par ailleurs, le profil de ces vaccins ne présentent aucun sur-risque théorique chez la femme enceinte et la balance bénéfice risque penche rapidement en faveur de la vaccination chez ce groupe de patientes à risque de complications.
Pendant les études de phases III (efficacité) des vaccins à ARNm, 53 patientes ont reçu le vaccin ou le placebo sans savoir qu’ elles étaient enceintes. Un nombre égal de grossesses sont survenues dans les groupes vaccinés et placebos, ce qui montre que le vaccin n’ a pas d’ impact sur la fertilité. Le nombre de fausses couches a été identique dans chacun des deux groupes.
Le 10 février 2021, le Dr Anthony Fauci, directeur du National Institute of Allergy and Infectious Disease (NIAID) a annoncé lors d’ une conférence de presse à la Maison Blanche, que plus de 20 000 femmes enceintes ont été vaccinées aux Etats-Unis, sans aucun signe d’ appel inquiétant (9).
Au 1er mars 2021, les registres V-safe (10) et Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS)(11) mis au point par le Center for Disease Control and Prevention (CDC) et la Food and Drug Administration (FDA) aux Etats-Unis rapportent des données de plus de 30000 femmes enceintes exposées au vaccin sans augmentation notable des complications de grossesse.
En terme d’ efficacité, une étude prospective contrôlée publiée en mars 2021 montre une réaction sérologique identique chez les femmes enceintes (n = v84), allaitantes (n = 31) et non enceintes (n = 16), laissant espérer une efficacité similaire du vaccin pendant la grossesse et l’ allaitement (12).
Tous les échantillons de sang du cordon et de lait maternel des patientes vaccinées contenaient des anticorps (12) laissant entrevoir une potentielle immunité passive des enfants à la naissance, qu’ il reste encore à démontrer.
Par ailleurs, le groupe Pfizer BioNTECH a annoncé le 18 février 2021 le lancement d’ une étude de phase II/III chez la femme enceinte.
En Suisse, la vaccination est ouverte aux femmes enceintes présentant des facteurs de risque depuis le 05 mars 2021. Les femmes enceintes ou allaitantes qui présentent les critères d’ éligibilité peuvent, dès le deuxième trimestre de grossesse, demander une prescription spéciale à leur gynécologue traitant. Toutes les informations sont disponibles sur le site de la société suisse de gynécologie (https://www.sggg.ch/). Dans le même temps, les patientes se verront proposer la participation à l’ étude de suivi de la vaccination qui a pour but de monitorer la sécurité des vaccins contre le COVID-19 chez les femmes enceintes.

Adhésion des femmes enceintes à la vaccination

Si la méfiance vis-à-vis des vaccins en général chez la femme enceinte et de surcroît avec un vaccin nouvellement développé peut s’ avérer légitime, le COVID-19 représente un risque non négligeable de complications potentiellement sévères pendant la grossesse, alors que les premières données concernant la vaccination sont extrêmement rassurantes. Les femmes enceintes ont habituellement plus d’ hésitation à recourir aux traitements médicamenteux (13) et ce pour de multiples raisons dont le manque d’ information spécifique à la grossesse (14). Une récente étude a rapporté une hésitation à la vaccination contre le COVID-19 chez les 40 à 50 % des femmes enceintes, due notamment à un manque d’ information. Ceci renforce l’ importance de communiquer aux patientes les données dont nous disposons, certes limitées mais très rassurantes quant à l’ efficacité et la sécurité de la vaccination (15).
Par ailleurs, de nombreuses sociétés savantes dont le CDC (16), l’ American College of Obstetrics and Gynecology (ACOG) (17), la Society of Materno-Foetal Medicine (SMFM) (18), le Collège National des Gynécologues Obstétriciens Français (CNGOF) (19) et le Royal College of Obstetrics and Gynecology (RCOG) (20) se sont prononcées en faveur de la vaccination des femmes enceintes.

Copyright bei Aerzteverlag medinfo AG

Karine Lepigeon

Département femme-mère-enfant
CHUV
Rue du Bugnon 2
1011 Lausanne

Karine.Lepigeon@chuv.ch

PrDavid Baud MD PhD

CHUV, Department Woman-Mother-Child
Materno-Fetal Medicine (MFM) specialist
Bureau Maternité CI/04-209
Avenue Pierre-Decker 2
CH-1011 Lausanne

Dr Guillaume Favre

Département femme-mère-enfant
CHUV
Rue du Bugnon 2
1011 Lausanne

Les auteurs ont déclaré n’avoir aucun conflit d’intérêts en rapport avec cet article.

◆ Für schwangere Frauen mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder mit erhöhtem Expositionsrisiko (vor allem Mitarbeiterinnen des Gesundheitswesens) wird die Impfung in der Schweiz aufgrund des erhöhten Risikos einer schweren COVID-19-Erkrankung in dieser speziellen Bevölkerungsgruppe empfohlen.
◆ Die Informationen werden regelmässig aktualisiert unter www.sggg.ch.
◆ Die Adhärenz der Patientinnen ist abhängig vom Zugang zu Informationen spezifisch zur Schwangerschaft, die auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe verfügbar sind.

Messages à retenir

◆ Pour les femmes enceintes souffrant de certaines maladies chroniques ou présentant un risque d’ exposition accru (en particulier le personnel de santé), la vaccination est recommandée en Suisse en raison de l’ augmentation du risque de forme grave de COVID-19 dans cette population spécifique.
◆ Les informations sont régulièrement mises à jour sur le site
www.sggg.ch.
◆ L’ adhésion des patientes est dépendante de l’ accès à des informations spécifiques à la grossesse, celles-ci sont disponibles sur le site internet de la Société Suisse de Gynécologie Obstétrique.

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Dopplersonographie zur Überwachung der intrauterinen Wachstumsretardierung

Die intrauterine Wachstumsretardierung (intrauterine growth restriction, IUGR) ist eine häufige Schwangerschaftskomplikation, welche mit einer erhöhten fetalen Morbidität und Mortalität assoziiert ist. Eine Unterscheidung zwischen kon­­stitutionell kleinen und wachstumsrestringierten Feten ist fundamental nicht nur für die Überwachung sondern auch für das Outcome der Schwangerschaft und die Definierung des Entbindungszeitpunktes. Ein wichtiges Tool dafür ist unter anderem die dopplersonographische Kontrolle des Feten.

Als small for gestational age (SGA) gelten die Feten oder Neugeborenen, deren Schätz- oder Geburtsgewicht unterhalb der 10. Perzentile liegt. Es handelt sich um konstitutionell kleine Feten mit einem kontinuierlichen Wachstum auf perzentilengerechtem Niveau (Abb. 1. links). Obwohl nicht alle SGA Kinder zwangsläufig mit einem erhöhten Morbiditätsrisiko behaftet sind, ist die perinatale Morbidität und Mortalität bei einem fetalen Schätzgewicht unterhalb der 3. Perzentile deutlich erhöht (1).
Eine intrauterine Wachstumsretardierung (IUGR) besteht, wenn sich das fetale Schätzgewicht unter der 10. Perzentile befindet und/oder eines der folgenden Charakteristika vorliegt:

a) wenn kein perzentilengerechtes Wachstum vorhanden ist (die Wachstumskurve im Verlauf abflacht) oder
b) bei pathologischer Dopplersonographie der Arteria umbilicalis oder
c) bei pathologischer Dopplersonographie der Arteriae uterinae oder
d) bei Vorliegen eines Oligohydramnions
Diese Feten können ihr Wachstumspotential plazentar bedingt nicht ausschöpfen (Abb. 1 rechts).
Neben einer erhöhten Mortalität haben diese Neugeborenen ein erhöhtes Risiko für Zerebralparese, Kleinwuchs, Frühge-
burtlichkeit oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Stoffwechselerkrankungen im spä­te­ren Leben (2).
Deswegen ist eine frühe Erkennung und diesbezüglich richtige Betreuung dieser Feten von grosser Bedeutung. Man unterscheidet zwischen einer frühen (early onset, < 34 SSW) IUGR und einer späten (late onset, ≥ 34 SSW) IUGR.

Ätiologie

Die IUGR tritt in ca. 5-10% aller Schwangerschaften auf. Ihre Ätiologie ist multifaktoriell und kann in mütterliche (präplazentare), plazentare und fetale (endogene und exogene) Ursachen eingeteilt werden (Tab. 1).

Diagnostik

Bei Verdacht auf eine intrauterine Wachstumsretardierung ist zunächst die Überprüfung des Gestationsalters (mit evtl.Terminkorrektur) gemäss Scheitel-Steiss-Länge wichtig.
Es sollen sequentielle Messungen zur Gewichtsschätzung mit Überprüfung des Wachstumsverlaufs erfolgen.
Falls das fetale Schätzgewicht unter der 10. Perzentile liegt oder kein perzentilengerechtes Wachstum vorhanden ist, kann durch die Bestimmung der Fruchtwassermenge und der Dopplerparameter zwischen einem SGA- und einem IUGR- Feten unterschieden werden. Plazenta und Nabelschnurmorphologie sowie –insertion sollten ebenfalls überprüft werden.
Bei Verdacht auf frühe IUGR sollte zusätzlich noch eine infektiologische Abklärung oder eine Feindiagnostik mit Karyotypisierung zum Ausschluss chromosomaler oder struktureller Anomalien in Erwägung gezogen werden. Im Rahmen der Schwangerenvorsorge empfiehlt sich eine Kardiotokographie (CTG), wenn möglich mit Beurteilung der Mikrofluktuation.

Überwachung bei IUGR

Nach der Diagnosestellung einer IUGR soll durch regelmässige klinische und sonographische Verlaufskontrollen der fetale und maternale Zustand motorisiert werden. Bei Hinweiszeichen für eine Präeklampsie erfolgen zusätzlich klinische und laborchemische Kontrollen. Sonographische Verlaufskontrollen des fetalen Wachstums, der Fruchtwassermenge und der Dopplerparameter erlauben eine ganzheitliche Überwachung der feto- und uteroplazentaren Funktion. Die fetale Gewichtsbestimmung erfolgt in der Regel alle 2 Wochen. Bei Auffälligkeiten in den Dopplerparametern sollte eine Verlaufssonographie je nach Schweregrad der IUGR in kürzeren Intervallen stattfinden.
Die Dopplersonographie der Arteria umbilicalis (UA) trägt zur Reduktion der perinatalen Mortalität bei. Pathologische Zeichen sind ein erhöhter Resistence-Index (RI>95.P) oder Pulsatilitäts- Index (PI>95.P), ein diastolischer Nullfluss (AED-flow) oder ein reverser diastolischer Blutfluss (RED-flow) in der A. umbilicalis (Abb. 2). Diese Zeichen sind eher mit einer schlechteren Prognose assoziiert (4).
Bei auffälligen Befunden der Arteria umbilicalis sollten ebenfalls die Dopplerparameter der Arteria cerebri media (MCA) und der Arteria uterinae gegebenenfalls des Ductus venosus (DV) kontrolliert werden. Die Dopplersonographie der Arteria cerebri media ermöglicht die Überwachung vom hämodynamischen Status des Feten. Ein pathologischer Befund der MCA ist ein erniedrigter Resistence-Index (RI<5.P) oder Pulsatilitäts-Index (PI<5.P) aufgrund einer zerebralen Vasodilatation des Feten auch bezeichnet als brain-sparing effect (Abb. 3) (5).
Als weiterer wichtiger Parameter zur fetalen Überwachung bei IUGR gilt die cerebroplacentare Ratio (CPR), der Quotient aus dem PI der A. cerebri media und dem PI der A. umbilicalis. Pathologische CPR- Werte unter der 5. Perzentile gelten als aussagekräftiger Indikator einer fetalen Hypoxie (6).
Eine fehlende a-Welle im Ductus venosus (DV) oder ein reverse flow der a-Welle sind Zeichen für eine drohende oder auch bereits bestehende Azidämie (Abb. 4). Die Dopplersonographie der Arteria uterinae (AU) kann Hinweise auf eine potentiell gestörte Plazentation und Trophoblastinvasion bereits ab dem 1. Trimester geben. Zeichen der gestörten Blutströmung ist das Ausbleiben der Widerstandsabsenkung der uterinen Durchblutung, was sich oft mit einem doppelseitigen Inzisur (Notch) manifestiert (Abb. 5). Durch Bestimmung vom mittleren uterinen Widerstand im 3. Trimenon ist die Differenzierung zwischen konstitutionell kleinen und wachstumsretardierten Feten möglich. (7)

Management

Das Management und das Festlegen des Entbindungszeitpunkts sollen individuell je nach Schweregrad der IUGR entschieden werden (Abb. 6). Im Falle einer geplanten Entbindung vor der abgeschlossenen 34. Schwangerschaftswoche sollte die Gabe von Kortikosteroiden antenatal im Sinne einer Lungenreifung erfolgen (9). Eine Entbindung im Perinatalzentrum für die bestmögliche Betreuung des Neugeborenen ist empfohlen. Der Entbindungsmodus soll individuell unter Berücksichtigung vom gesamten klinischen Bild je nach Schwangerschaftswoche und fetalen Reserven bestimmt werden.

Prävention

Falls es anamnestisch ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer gestörten uteroplazentaren Perfusion bzw. einer intrauterinen Wachstumsretardierung gibt, soll die prophylaktische Gabe von niedrig-dosiertem Acetylsalizylsäure (ASS) 100-150 mg vor der 16. Schwangerschaftswoche empfohlen werden (10). Eine Abstinenz von Nikotin scheint ebenfalls das Risiko für eine IUGR zu reduzieren.

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Dr. med. Stylianos Kalimeris

Universitätsspital Zürich
Rämistr.100
8091 Zürich

Dr. med. Carolin Blume

Chefärztin Geburtshilfe Kantonsspital Graubünden
Frauenklinik Fontana
Departement Gynäkologie und Geburtshilfe
Lürlibadstrasse 118
7000 Chur

carolin.blume@ksgr.ch

Die Autoren haben keine Interessenkonflikte in Zusammenhang mit diesem Artikel

◆ Die intrauterine Wachstumsrestriktion (IUGR) ist eine häufige Schwangerschaftskomplikation, die mit einer Vielzahl von perinatalen Komplikationen assoziiert ist.
â—† Durch sonographische Verlaufskontrollen des fetalen Wachstums sowie der verschiedenen Dopplerparameter erfolgt die Differenzierung eines wachstumsretardierten von einem konstitutionell kleinen Kind.
◆ Im Fall einer IUGR können durch regelmässige sonographische Kon­trollen potenzielle Komplikationen vermieden werden.
â—† Je nach Schwergrad der intrauterinen Wachstumsrestriktion kann der Intervall der Verlaufskontrollen sowie der definitive Entbindungszeitpunkt und der Geburtsmodus individuell definiert werden.

1. Uhl B. Intauterine Wachstumsretardierung. Gynäkologie und Geburtshilfe compact 2013 (5): 229
2. Kehl S et al. Intrauterine Growth Restriction. Deutsche Gesellschaft Gynäkologie und Geburtshilfe (S2k-Level, AWMF Registry No. 015/080, October 2016) Version 1: 26-27
3. Kehl S et al. Intrauterine Growth Restriction. Deutsche Gesellschaft Gynäkologie und Geburtshilfe (S2k-Level, AWMF Registry No. 015/080, October 2016) Version 1: 29
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