Zelluläre Immuntherapien von Malignomen – Wie wirken sie und welche Nebenwirkungen sind zu erwarten

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Kleine Zecke – Grosse Gefahr

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Sportverletzungen an Handgelenk und Fingern

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Individuelle Bedürfnisse der Patientin bei der Brust­rekonstruktion – gibt es Grenzen für die Plastische Chirurgie?

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Frauen und Sport

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Roboter in der Medizin – Fragen zur Haftung

Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz und die zunehmende Verbreitung autonomer Apparate im Alltag haben auch in der Medizin Einzug gehalten. Ein Beispiel hierfür ist der Da-Vinci-Roboter, der bereits seit 2001 in der Schweiz eingesetzt wird. Doch neben ökonomischen und technischen Fragen stellen sich auch Fragen der Haftung im Falle von Schäden, die durch den Einsatz eines Roboters verursacht werden können. Im Folgenden werden zwei Beispiele aus der Schweizer Politik vorgestellt.

Ein Ratsmitglied der FDP-Liberale Fraktion hat im Jahr 2015 eine Interpellation an den Bundesrat zum Thema «Neue Technologien und autonome Apparate. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Haftung» eingereicht. Der Bundesrat hat in seiner Antwort die allgemeine Verschuldenshaftung (Art. 41 OR), die vertragliche Haftung (Art. 97 OR) sowie allenfalls eine Kausalhaftung (Art. 1 PrHG) als Anspruchsgrundlagen für die Haftung im Falle von Schäden genannt, die im Zusammenhang mit dem Einsatz autonomer Informatiksysteme entstehen können. Dabei ist die Zurechenbarkeit der schädigenden Handlung an eine deliktsfähige Person im Einzelfall entscheidend. Maschinen selbst können nicht haftbar gemacht werden. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Anlass, über die Haftungsfragen eine vertiefte Diskussion zu führen.

Im Jahr 2017 hat ein Ratsmitglied der SP Fraktion ein Postulat eingereicht, um eine allfällige Rechtspersönlichkeit für Roboter zu prüfen. Der Bundesrat hat geantwortet, dass die zivilrechtliche Haftung im Falle von Schadensersatzforderungen in Bezug auf Roboter über das allgemeine Haftpflichtgesetz geregelt werden kann. Eine eigenständige Rechtspersönlichkeit für Roboter würde eher zu einer Haftungsbefreiung als zu einer Haftungserweiterung führen. Der Bundesrat sieht auch hier derzeit keine Notwendigkeit für weitere Abklärungen im Sinne des Postulates.
Die Frage nach der Haftung bei Robotern ist vergleichbar mit derjenigen der Schädigung durch Tiere. Mit der Einführung der Tierhalterhaftpflicht (Art. 56 OR) wurde eine adäquate Lösung geschaffen, dass der Halter für Schäden, die das Tier verursacht, grundsätzlich einstehen muss. Wer von der neuen Technologie profitiert, soll auch deren Risiken übernehmen.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Technologie weiterentwickeln wird und welche neuen Herausforderungen im Bereich der Haftung entstehen könnten. Es ist wichtig, dass sich die Rechtsprechung und Gesetzgebung an die neuen Entwicklungen anpassen und klare Regelungen für die Haftung im Falle von Schäden durch den Einsatz von Robotern schaffen. Gleichzeitig muss jedoch auch das Potenzial dieser Technologie berücksichtigt werden, um eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen und unnötige Einschränkungen zu vermeiden. Insgesamt bleibt die Thematik der Haftung bei Robotern in der Medizin ein wichtiger und spannender Bereich, der auch in Zukunft noch viel Diskussionsbedarf bieten wird.

Es ist auch wichtig zu betonen, dass die Verantwortung im Falle von Schäden nicht nur beim Hersteller des Roboters oder bei den Ärzten und Chirurgen liegt, die ihn bedienen. Auch der Einsatz von KI-Algorithmen und maschinellem Lernen kann zu einer Veränderung der Haftungsfrage führen, da die Entscheidungen des Roboters auf komplexen Datenanalysen und statistischen Modellen beruhen. Hier muss ein angemessener rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ethik im Zusammenhang mit dem Einsatz von Robotern in der Medizin. Es müssen klare ethische Richtlinien und Standards entwickelt werden, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Robotern im Einklang mit den Grundsätzen der Medizinethik und der Patientensicherheit erfolgt. Auch hier ist eine kontinuierliche Diskussion und Weiterentwicklung notwendig, um die Vorteile dieser Technologie optimal zu nutzen und mögliche Risiken zu minimieren.

Insgesamt gibt es also eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Robotern in der Medizin, insbesondere im Hinblick auf die Haftung. Eine umfassende Betrachtung dieser Fragen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien, einschliesslich der Hersteller, Ärzte, Gesetzgeber, Ethiker und Patienten, um die rechtlichen, ethischen und praktischen Aspekte zu berücksichtigen und eine angemessene Regelung zu schaffen, die sowohl den Schutz der Patienten als auch den Fortschritt der Medizintechnologie gewährleistet.

Copyright bei Aerzteverlag medinfo AG

Prof. Dr. med. Dr. iur. Thomas D. Szucs

Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen
Pharmazeutische Medizin
Klinik Hirslanden
Witellikerstrasse 40
8032 Zürich

personalisierte.medizin@hirslanden.ch

Der Autor hat keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel deklariert.