State of the Art Therapie bei fortgeschrittenen Basalzellkarzinomen

Das Basalzellkarzinom (BZK) ist der hƤufigste Tumor in der hellhƤutigen Bevƶlkerung. Es entwickelt nur Ƥusserst selten Metastasen, kann aber lokal invasiv und destruktiv wachsen, wenn die Therapie verzƶgert wird. Therapie der Wahl ist die chirurgische Exzision. Bei fortgeschrittenem BZK, wo die Chirurgie nicht angebracht und eine Radiotherapie nicht mƶglich ist, kommt eine Systemtherapie mit smoothened inhibitoren zum Einsatz. Neu zugelassen in der Schweiz ist auch die Immuntherapie mit anti PD1 als second line Therapie. Wichtig ist die interdisziplinƤre Besprechung am Tumorboard bei fortgeschrittenen BZK zur Therapieplanung.

Basal cell carcinoma (BCC) is the most common tumour in the fair-skinned population. It only develops metastases extremely rarely, but can grow locally invasive and destructive if treatment is delayed. Surgical excision is the treatment of choice. In advanced BCC, where surgery is not appropriate and radiotherapy is not possible, smoothened inhibitors are used. Immunotherapy with anti PD1 as a second line therapy is also newly authorised in Switzerland. Interdisciplinary discussion at the tumour board is important for therapy planning in advanced BCC.
Keywords: basal cell carcinoma, smoothened inhibitor, anti PD1 therapy

Das Basalzellkarzinom (BZK) ist der hƤufigste Tumor überhaupt in der hellhƤutigen Bevƶlkerung weltweit, die Inzidenz ist steigend (1, 2). Ursache ist die chronische UV-Exposition, weshalb es erst im hƶheren Alter auftritt (ausser bei Genodermatosen). Wahrscheinlich erleidet jeder Dritte HellhƤutige achtzigjƤhrige Mensch ein BZK. Aufgrund seiner HƤufigkeit besteht keine Meldung im Krebsregister, weshalb die genauen Zahlen unklar sind. Das BZK gehƶrt zum weissen Hautkrebs, NonMelanomaSkinCancer, zusammen mit dem SpinozellulƤren Karzinom (VerhƤltnis Basalzellkarzinome: spinozellulƤre Karzinome 4:1 in der immunkompetenten Bevƶlkerung).

Therapie der Wahl ist die chirurgische Exzision

Die Therapie der Wahl für das BZK ist eine chirurgische Exzision, im besten Fall mittels MOHS Chirurgie, der mikrographisch kontrollierten Chirurgie mit einer 98%igen Heilungrate (3).

Superfizielle Basalzellkarzinome kƶnnen mittels Kryochirurgie, Photodynamischer Therapie oder Salbentherapien (Imiquimod, 5-FU) behandelt werden; nodulƤre BZK kƶnnen gut auch mittels Radiotherapie therapiert werden, wƤhrend szirrhƶse BZK weniger gut auf Radiotherapie ansprechen und mit hƶhen Rezidivraten verbunden sind und chirurgisch entfernt werden sollen (3).

Systemtherapie, wenn Chirurgie oder Radiotherapie nicht mƶglich sind

Wenn eine Radiotherapie oder eine chirurgische Exzision nicht angebracht sind (Aetas, Operabilität, Compliance, grosse Mutilation), dann kommt die Systemtherapie zum Zug. Diese Entscheidung sollte an einem interdisziplinären Tumorboard gefällt werden. First line zugelassen bei fortgeschrittenen BZK (lokal fortgeschritten: la BZK und metastasierten BZK: mBZK) sind smoothened inhibitoren (SMOi) wie Sonidgeb und Vismodegib. Diese zielgerichtete oral verfügbare Therapie ist ein Hedgehog-Inhibitor, der direkt in die Pathophysiologie von BZK eingreift. In der ERIVANCE-BCC Studie wurde Vismodegib zugelassen mit 1 Kapsel täglich à 150mg mit einer ORR von 40% (mBZK) und 60% (la BZK). Sonidegib wurde zugelassen mit einer Dosis von 1x200mg in der Zulassungsstudie BOLT mit einer ORR von 56% (laBZK) und 8% (mBZK). Die Nebenwirkungen von SMOi sind unter anderem Muskelspasmen, Hypogeusie mit Gewichtsverlust und Haarausfall. Limitierende Faktoren für eine Langzeitbehandlung von SMOi sind die Toxizität mit Verlust der Lebensqualität und der Therapieadhärenz sowie des Wirkungsverlusts durch das Auftreten einer sekundären Resistenz. Zur Therapieverbesserung kann eine Dosisreduktion oder Dosisunterbrechung (z.B. 2 Monate on, 2 Monate off) versucht werden oder eine Wiederaufnahme der Behandlung bei Progress nach Therapiepause.

Falls es unter der Therapie mit SMOi zu keinem Ansprechen oder einem Rezidiv/einer Resistenz kommt, ist neu in der Schweiz seit Ende 2023 anti PD1 Cemiplimab zugelassen. Dieser wird in derselben Dosis wie auch für das kutane Plattenepithelkarzinom verabreicht (350mg Flatdose alle 3 Wochen i.v.). Die Zulassungsstudie zeigte eine ORR von 31% bei laBZK (also deutlich tiefer als beim Spinozellulären Karzinom).

Die Anwendung von topischen SMOi (Patidegib-Gel 2%) wird in Studien geprüft. Itraconazol ist ein weiterer potenter SMOi, welcher in Studien seine Wirkung jedoch verfehlte.

Man fragt sich, wieso Patienten mit riesigen ulzerierten Basal­zellkarzinomen sich erst sehr spät ärztlich vorstellen. Häufig versuchen die Patienten bei diesem relativ langsam wachsenden Tumor Salben anzuwenden und stellen sich erst vor, wenn der Tumor blutet und stinkt. Häufig verursacht er lange keine Schmerzen, was die späte Vorstellung mit erklärt.

Ausblick

Es befinden sich eine Reihe von neuen Substanzen in klinischer Prüfungen. Gerade metastasierte BZK haben eine sehr schlechte Prognose mit einem medianen Überleben nach mBZK Diagnosestellung von 54 Monaten, Fernmetastasen sogar nur 24 Monate und bei regionalen Metastasen 87 Monate (4). Wenn SMOi und anti PD1 nicht mehr wirken, gibt es folgende off label Möglichkeiten, die wir auch schon angewendet haben:
ā–ŗ Wechsel des SMOi PrƤparates (von Vismodegib auf Sonidegib oder umgekehrt) bei ggf. anderem Resistenzmechanismus? Smoothened Mutationen sind für die Entwicklung einer sekundƤren Resistenz unter Therapie mit Vismodegib und Sonidegib in bis zu 50% der FƤll von laBZK und mBZK verantwortlich. Der Wechsel auf ein anderen SMOi wird mit unterschiedlichem Erfolg bewertet.
ā–ŗ Klinische Studie mit Kombination von Sonidegib und Cemiplimab: Das BZK besitzt eine relativ geringe ImmunogenitƤt, was auch die niedrigere Ansprechrate auf anti PD1 erklƤrt. Die Therapie mit einem SMOi steigert die Expression von MHC-Klasse I Molekülen auf BZK –Zellen sowie die Infiltration von CD4+ und CD8+ T-Zellen in den Tumor, wodurch eine immunvermittelte Tumorantwort ermƶglicht wird, was zu einem Synergismus führen kann bei Verabreichung beider PrƤparate (NCT04679480)
ā–ŗ Zugabe von Itraconazol als SMOi mit anderer Angriffsstelle
ā–ŗ Platinbasierte Chemotherapie
ā–ŗ EGRF Inhibitor (hƤufig basosquamƶse Karzinome, die metastasieren)

Copyright bei Aerzteverlag medinfo AG

Dr. med. Mirjam C. NƤgeli

Dermatologische Klinik
Universitätsspital Zürich
Rämistrasse 100, 8091 Zürich

Die Autorin hat keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Artikel deklariert. Sie hat BeratungstƤtigkeit bei SunPharma und Sanofi.

ā—† Das BZK ist der hƤufigste Tumor in Europa und meistens heilbar durch eine chirurgische Exzision
ā—† Bei verzƶgerter Behandlung kann er invasiv und destruierend wachsen und sehr selten auch metastasieren mit sehr schlechter Prognose
ā—† First line zugelassen bei fortgeschrittenen BZK, wo eine Radiotherapie oder Chirurgie nicht angebracht sind, sind smoothened inhibitoren (Sonidegib und Vismodegib), diese FƤlle sollten am interdisziplinƤren Tumorboard besprochen werden
ā—† Second line ist neu anti PD1 (Cemiplimab) zugelassen

1. Peris K, Fargnoli MC, Garbe C, et al. Diagnosis and treatment of basal cell carcinoma: European consensus-based interdisciplinary guidelines. Eur J Cancer. 2019;118:10-34
2. Herm F, Basset-SƩguin N. Emerging drugs for the treatment of basal cell carcinoma. Exp Opin Emerging Drugs. 2021;1:17-25
3. Lang BM, Balermpas P, Bauer A, et al. S2k guidelines for cutaneous basal cell carcinoma- part 1: epidemiology, genetics and diagnosis. J Dtsch Dermatol Ges.2019;17(1):94-103
4. McCusker M et al. Metastatic basal cell carcinoma: prognosis dependent on anatomic site and spread of disease. Eur J Cancer 2014;50:774-83

AusgewƤhlte Studien aus der HƤmato-Onkologie

Daratumumab, Bortezomib, Lenalidomid, und Dexamethason in der Erstlinientherapie bei Patienten mit Multiplen Myelom

P. Sonneveld et al., N Engl J Med. 2023 Dec 12. doi: 10.1056/NEJMoa2312054. Epub ahead of print. PMID: 38084760.

Hintergrund

Der CD38 spezifische Antikörper Daratumumab ist in der Myelom-Therapien zugelassen. Sein Stellenwert in der Erstlinientherapie in Kombination mit Bortezomib, Lenalidomid und Dexamethason (D-VRd) für die Behandlung von Patienten mit neu diagnostiziertem multiplem Myelom (ndMM), die für eine Transplantation in Frage kommen, ist unklar.

Methoden

In dieser randomisierten Phase-3-Studie erhielten 709 ndMM-Patienten, die für eine Transplantation in Frage kommen, entweder subkutan Daratumumab in Kombination mit VRd-Induktions- und Konsolidierungstherapie und mit Lenalidomid-Erhaltungstherapie (D-VRd-Gruppe) oder VRd-Induktions- und Konsolidierungstherapie und Lenalidomid-Erhaltungstherapie allein (VRd-Gruppe). Der primäre Endpunkt war das progressionsfreie Überleben (PFS). Wichtige sekundäre Endpunkte waren ein komplettes Ansprechen (CR) oder besser und ein MRD-negativer Status (minimale Resterkrankung).

Ergebnisse

Bei einer medianen Nachbeobachtungszeit von 47,5 Monaten war das Risiko eines Fortschreitens der Krankheit oder des Todes in der D-VRd-Gruppe signifikant niedriger als in der VRd-Gruppe. Der geschätzte Prozentsatz der Patienten mit einem PFS nach 48 Monaten betrug 84,3% in der D-VRd-Gruppe und 67,7% in der VRd-Gruppe (HR 0,42; P<0,001). Der Anteil der Patienten mit einer CR oder besser war in der D-VRd-Gruppe höher als in der VRd-Gruppe (87,9% vs. 70,1%; P<0,001), ebenso wie der Anteil der Patienten mit MRD-negativem Status (75,2% vs. 47,5%; P<0,001). Unerwünschte Ereignisse Grad 3 oder 4 traten in beiden Gruppen auf; die häufigsten waren Neutropenie (62,1% bei D-VRd und 51,0% bei VRd) und Thrombozytopenie (29,1% bzw. 17,3%). Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten bei 57,0% der Patienten in der D-VRd-Gruppe und bei 49,3 % der Patienten in der VRd-Gruppe auf.

Schlussfolgerungen

Die Zugabe von subkutanem Daratumumab zur Induktions- und Konsolidierungstherapie mit VRd und zur Lenalidomid-Erhaltungstherapie weist einen signifikanten PFS-Vorteil bei Patienten mit ndMM, die für eine Transplantation in Frage kommen, auf.

Finanziert durch das European Myeloma Network in Zusammenarbeit mit Janssen Research and Development; PERSEUS ClinicalTrials.gov-Nummer, NCT03710603; EudraCT-Nummer, 2018-002992-16

Therapiesteuerung der chronischen lymphatischen LeukƤmie anhand der messbaren Resterkrankung

T. Munir et al., N Engl J Med. 2023 Dec 10. doi: 10.1056/NEJMoa2310063. Epub ahead of print. PMID: 38078508.

Hintergrund

Die Kombination von Ibrutinib und Venetoclax verbessert nachweislich die Ergebnisse bei Patienten mit chronischer lymphatischer LeukƤmie (CLL) im Vergleich zur Chemoimmuntherapie. Es ist unklar, ob die Kombination aus Ibrutinib-Venetoclax und die Personalisierung der Behandlungsdauer entsprechend der messbaren Resterkrankung (MRD) wirksamer ist als eine Therapie mit Fludarabin-Cyclophosphamid-Ruximab (FCR).

Methoden

In dieser multizentrischen, randomisierten, kontrollierten, offenen Phase 3 Studie an unbehandelten CLL-Patienten wurde die Therapie mit Ibrutinib-Venetoclax und Ibrutinib Monotherapie mit FCR verglichen. In der Ibrutinib-Venetoclax-Gruppe wurde nach einer 2-monatigen Ibrutinib Behandlung dann Venetoclax für eine bis zu 6 Jahre dauernde Therapie hinzugefügt. Die Dauer der Ibrutinib-Venetoclax-Therapie wurde anhand der MRD im peripheren Blut und Knochenmark bestimmt und betrug das Doppelte der Zeit, die bis zum Erreichen einer MRD-Negativität benötigt wurde. Der primäre Endpunkt war das progressionsfreie Überleben (PFS), wichtige sekundäre Endpunkte waren das Gesamtüberleben (OS), das Ansprechen (ORR), die Rate einer MRD-Negativität und die Sicherheit der Behandlung.

Ergebnisse

Insgesamt wurden 523 Patienten eingeschlossen. Nach einem Median von 43,7 Monaten war bei 12 Patienten in der Ibrutinib-Venetoclax Gruppe und bei 75 Patienten in der FCR-Gruppe eine Krankheitsprogression bzw. der Tod eingetreten (HR 0,13; P<0,001). Nach 3 Jahren hatten 58,0% der Patienten in der Ibrutinib-Venetoclax-Gruppe die Therapie aufgrund Erreichens einer MRD-NegativitƤt gestoppt. Nach 5 Jahren Ibrutinib-Venetoclax Therapie wiesen 65,9% der Patienten eine MRD-NegativitƤt im Knochenmark bzw. 92,7 % im peripheren Blut auf. Das Infektionsrisiko war in der Ibrutinib-Venetoclax Gruppe Ƥhnlich hoch wie in der FCR-Gruppe. Der Anteil der Patienten mit schweren kardialen Nebenwirkungen war in der Ibrutinib-Venetoclax-Gruppe hƶher als in der FCR-Gruppe (10,7 % vs. 0,4 %).

Schlussfolgerungen

Die MRD-gesteuerte Gabe von Ibrutinib-Venetoclax verbessert das PFS und OS im Vergleich zu FCR.

Finanziert von Cancer Research UK und anderen; FLAIR ISRCTN-Registernummer, ISRCTN01844152; EudraCT-Nummer, 2013 -001944-76.

Prof. Dr. med. Christoph Renner

Onkozentrum Hirslanden Zürich und Onkozentrum Zürich
Witellikerstrasse 40
8032 Zürich

Christoph.renner@hirslanden.ch

AusgewƤhlte Studien zu soliden Tumoren

FDA genehmigt erste Gentherapien zur Behandlung von Patienten mit SichelzellanƤmie

https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/fda-approves-first-gene-therapies-treat-patients-sickle-cell-disease

Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) hat einen Meilenstein gesetzt und heute am 8. Dezember 2023 zwei bahnbrechende Behandlungen, Casgevy und Lyfgenia, zugelassen, die die ersten zellbasierten Gentherapien zur Behandlung der Sichelzellanämie bei Patienten ab 12 Jahren darstellen. Darüber hinaus ist eine dieser Therapien, Casgevy, die erste von der FDA zugelassene Behandlung, bei der eine neuartige Genom-Editing-Technologie zum Einsatz kommt, was einen innovativen Fortschritt auf dem Gebiet der Gentherapie signalisiert. Für Lyfgenia wurde allerdings eine Black Box Warnung betreffend «blood cancer» als Folge der Behandlung im Beipackzettel angeordnet. Deren verktorgestützte Stammzellgenmodifizierung codiert für HbAT87Q,das ähnlich wie das natürliche HbA funktioniert und weniger sichelt.

Die SichelzellanƤmie ist eine genetisch bedingte Krankheit, deren größte Verbreitung in den Malariagebieten Afrikas und Asiens ist. In Ƅquatorialafrika sind 25 bis 40 % der Bevƶlkerung heterozygote MerkmalstrƤger. Die HƤufigkeit des Defekts nimmt mit dem Abstand zum Ƅquator deutlich ab. Bei der schwarzen Bevƶlkerung Amerikas liegt die HƤufigkeit nur noch zwischen 5 und 10 %. Dieses PhƤnomen lƤsst sich dadurch erklƤren, dass heterozygote MerkmalstrƤger eine relative Resistenz gegen Malaria besitzen – ein Umstand, der in Malariagebieten einen deutlichen Selektionsvorteil darstellt. In gemäßigten Breiten ist der Selektionsvorteil aufgrund der fehlenden Malaria nicht wirksam.

„Die Sichelzellkrankheit ist eine seltene, schwƤchende und lebensbedrohliche Blutkrankheit mit erheblichem ungedecktem Bedarf, und wir freuen uns, das Feld insbesondere für Personen, deren Leben durch die Krankheit stark beeintrƤchtigt wurde, voranzubringen, indem wir heute zwei zellbasierte Gentherapien zugelassen haben“, sagte Nicole Verdun, M.D., Direktorin des Office of Therapeuticproducts im Center for Biologics Evaluation and Research der FDA. „Die Gentherapie verspricht gezieltere und wirksamere Behandlungen, insbesondere für Menschen mit seltenen Krankheiten, bei denen die derzeitigen Behandlungsmƶglichkeiten begrenzt sind.“

CRISPR/Cas9 kann so gesteuert werden, dass DNA in bestimmten Bereichen geschnitten wird, was die Möglichkeit bietet, DNA an der Stelle, an der sie geschnitten wurde, genau zu bearbeiten (zu entfernen, hinzuzufügen oder zu ersetzen). Die modifizierten Blutstammzellen werden zurück in den Patienten transplantiert, wo sie sich im Knochenmark einnisten (anheften und vermehren) und die Produktion von fetalem Hämoglobin (HbF) erhöhen. Bei Patienten mit Sichelzellanämie verhindert ein erhöhter HbF-Spiegel die Sichelbildung der roten Blutkörperchen.

„Diese Zulassungen stellen einen wichtigen medizinischen Fortschritt dar, da innovative zellbasierte Gentherapien eingesetzt werden, um potenziell verheerende Krankheiten zu bekƤmpfen und die ƶffentliche Gesundheit zu verbessern“, sagte Peter Marks, M.D., Ph.D., Direktor des Center for Biologics Evaluation and Research der FDA.

Diese Stammzellentransplantation ist teuer: Die Einmalbehandlung mit Casgevy hat einen Listenpreis von 2,2 Millionen Dollar, wie Vertex auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP schrieb.
Als Folge der FDA-Zulassung erhƤlt das Zuger Biotechunternehmen von Vertex nun eine Meilensteinzahlung von 200 Millionen Dollar, wie beide Firmen weiter mitteilten. CRISPR Therapeutics erhƤlt 40 Prozent der Gewinne, Vertex 60 Prozent.
Für die CRISPR-Technologie hatten die CRISPR Therapeutics-Co-Gründerin Emmanuelle Charpentier und die Amerikanerin Jennifer Doudna im Jahre 2020 den Nobelpreis erhalten.
Alles schƶn und gut. Die Frage, wie das Medikament die vielen Patienten in ƄequatornƤhe, aber selbst in den USA erreichen soll, bleibt vorerst ungelƶst.

Prof. Dr. med. Beat Thürlimann

SwissBreastCare
Bethanienspital
Toblerstrasse 51
8044 Zürich

ESMO in the Alps 2023

Parallel zum ESMO-Kongress organisierte die SAKK ESMO in the Alps, ein Live-Meeting sowie ein live übertragenes Webinar. Das wissenschaftliche Komitee wählte die wichtigsten Neuigkeiten aus und diskutierte sie nach Themenbereichen, gegliedert in fünf Blöcken. Der Präsident der SAKK, Prof. Dr. med. Miklos Pless, Winterthur, konnte zahlreiche Teilnehmer zum diesjährigen ESMO in the Alps, welches zum vierten Mal durchgeführt wurde, begrüssen.

Brustkrebs und gynƤkologischer Krebs

Die Experten waren Dr. med. Lorenzo Rossi, Bellinzona, Dr. med. Ilaria Colombo, Bellinzona, Dr. med. et phil. Julian Wampfler, Bern

LBA40: Doppelblinde, randomisierte, placebokontrollierte Phase-III-Studie mit Atezolizumab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel bei Frauen mit fortgeschrittenem/rezidivierendem Endometriumkarzinom
Die von Prof. Nicoletta Colombo, Milano, prƤsentierte Studie zeigte, dass die Zugabe von Atezolizumab zur Standard-CP-Chemotherapie eine statistisch signifikante Verbesserung des PFS bei Patientinnen mit fortgeschrittenem/rezidivierendem Endometriumkarzinom mit einem erheblichen Nutzen bei Patientinnen mit dMMR-Karzinomen ergab.

LBA41: DUO-E/GOG-3041/ENGOT-EN10: Durvalumab plus Carboplatin/Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab ± Olaparib als Erstlinienbehandlung bei neu diagnostiziertem fortgeschrittenem oder wiederauftretendem Endometriumkrebs.

Die Phase III DUO-E/GOG-3041/ENGOT-EN10 Studie erreichte beide primären Endpunkte und zeigte eine statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Verbesserung des PFS durch die Zugabe von Durvalumab zu Carboplatin/Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab ± Olaparib gegenüber Carboplatin/Paclitaxel allein, wie Dr. S Westin zeigte. Mtx Olaparib verbesserte das PFS bei Patientinnen mit pMMR-Erkrankung weiter.

LBA38: ENGOT-cx11/KEYNOTE-A18. Eine Phase 3 randomisierte, doppelblinde Studie mit Pembrolizumab mit Chemotherapie bei Patientinnen mit Hochrisiko lokal fortgeschrittenem Zervix-Karzinom. Die auf dem ESMO-Kongress von Dr. Domenica Lorusso, Rom, vorgestellten Daten zeigen, dass Checkpoint-Inhibitoren erstmals die Ergebnisse bei lokal fortgeschrittenem HochrisikogebƤrmutterhalskrebs verbessern kƶnnen. Die ermutigenden Ergebnisse wurden für die Kombination von Pembrolizumab und gleichzeitiger Chemoradiotherapie (CCRT) in der KEYNOTE-A18-Studie berichtet. Sie zeigen eine signifikante Verbesserung des progressionsfreien Überlebens (PFS) – dem co-primƤren Endpunkt der Studie – für Patientinnen, die Pembrolizumab und CCRT erhielten, im Vergleich zu Placebo und CCRT (HR 0,70; 95% CI 0,55-0,89; p=0,0020). Die Daten zum Gesamtüberleben sind noch nicht ausgereift, aber es wurde ein günstiger Trend für die Pembrolizumab-Gruppe berichtet (HR 0,73; 95% CI 0,49-1,07). Darüber hinaus zeigte die Kombination von Pembrolizumab und CCRT ein überschaubares Sicherheitsprofil.

LBA8: Die GCIG INTERLACE Studie: Eine randomisierte Phase-III-Studie zur Induktionschemotherapie mit anschliessender Radiochemotherapie im Vergleich zur alleinigen Radiochemotherapie bei lokal fortgeschrittenem GebƤrmutterhalskrebs. Zu der von Dr. M. McCormack prƤsentierten Studie bemerkte Prof. Oaknin, Barcelona, dass die Ergebnisse ermutigend sind für eine Krankheit, bei der seit mehreren Jahrzehnten keine Verbesserungen der Langzeitergebnisse über die mit der CRT allein erzielten Ergebnisse hinaus zu verzeichnen sind und bei der ein hoher ungedeckter Bedarf an neuen Therapien besteht. Er rƤumte aber ein, dass es wichtig sei, die rekrutierte Population und den grossen Anteil der Patienten – 58 % – zu berücksichtigen, die eine knotennegative Erkrankung aufwiesen, da bekannt ist, dass positive Lymphknoten auf ein hohes Rückfallrisiko hinweisen (Am J Clin Oncol 2009;32:411-416). Weitere Analysen in Bezug auf den Knotenstatus wƤren nützlich, um die Eignung der Induktionschemotherapie für verschiedene RückfallĀ­risikogruppen zu bestimmen.

LBA17: Adjuvantes Abemaciclib plus endokrine Therapie bei HR+, HER2- Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Risiko: Resultate einer vorgeplanten MonarchE Gesamtüberlebens- Interimsanalyse, einschliesslich des 5-Jahres Wirksamkeitsergebnis.
An der entscheidenden 5-Jahres-Marke für adjuvante early breast cancer (EBC)-Studien reduzierte Abemaciclib plus endokrine Therapie weiterhin das Risiko eines invasiven Krankheitsrezidivs weit über den Abschluss der Therapie hinaus, wie Prof. Nadia Harback, München, am ESMO-Kongress feststellte. Die zunehmende absolute Verbesserung nach 5 Jahren steht im Einklang mit einem Carryover-Effekt und spricht weiter für den Einsatz von Abemaciclib bei Patientinnen mit Hochrisiko-EBC. Die OS-Daten entwickeln sich zugunsten des Abemaciclib-Arms. Die Nachbeobachtung wird fortgesetzt, so die Referentin.

LBA23: Invasives krankheitsfreies Überleben (iDFS) in den wichtigsten Untergruppen der Phase-III-NATALEE-Studie zu Ribociclib (RIB) + einem nichtsteroidalen Aromatasehemmer (NSAI) bei Patientinnen mit HR+/HER2- frühem Brustkrebs (EBC)
Der iDFS-Benefit von Ribociclib + NSAI stimmte im Allgemeinen mit dem in der NATALEE-Population überein und wurde nicht durch eine bestimmte Untergruppe bestimmt. Die Ergebnisse unterstützen RIB + NSAI als neue Therapie der Wahl in einer breiten Population von Patientinnen mit HR+/HER2-EBC, wie aus der Präsentation von Dr. Aditya Bardia, Boston, hervorging.

LBA11: Datopotamab-Deruxtecan vs. Chemotherapie bei vorbehandelten inoperablem oder metastatischem Hormonrezeptor-positivem, HER2 -negativem, Brustkrebs. PrimƤre Resultate der randomisierten TROPION-Breast01 Studie.
TROPION-Breast01 hat den primƤren Endpunkt des PFS erreicht, wie Dr. Aditya Bardia feststellte. Die Studie wird bis zum endgültigen OS fortgesetzt. Die Patientinnen, die Datopotamab-Deruxtecan erhielten, wiesen eine statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Verbesserung des PFS im Vergleich zu ICC (investigator’s choice of CT, Eribulin, Vinorelbine, Capecitabine, oder Gemcitabine) auf, zusammen mit einem günstigen und überschaubaren Sicherheitsprofil. Die Ergebnisse unterstützen Datopotamab-Deruxtecan als neuartige Behandlungsoption für Patienten mit inoperablem oder metastasiertem HR+/HER2-BC, die zuvor 1-2 Chemotherapie-Linien erhalten haben.

Urogenitalkarzinom

Die Experten waren PD Dr. med. Aurelius Omlin, Zürich, PD Dr. med. Arnoud Templeton, Basel, Dr. med. Stefanie Aeppli, St. Gallen, Dr. med. Katharina Hoppe, Zürich.

LBA6: VA302/Keynote-A39: Open-label, randomisierte Phase 3 Studie zu Enfortumab Vedotin in Kombination mit Pembrolizumab (EV + P) vs. Chemotherapie bei vorher unbehandeltem, lokal fortgeschrittenem metastatischem Urothel Karzinom.

Es ist das erste Mal, dass eine platinbasierte Chemotherapie bei Patienten mit zuvor unbehandeltem. Lokal fortgeschrittenem metastatischem Urothel-Karzinom in Bezug auf das Gesamtüberleben übertroffen wurde. EV+P zeigte eine statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Verbesserung der Wirksamkeit im Vergleich zur Chemotherapie.

PFS HR: 0,45, OS HR: 0,47, mPFS und OS waren in der EV+P-Gruppe im Vergleich zur Chemotherapie fast doppelt so hoch. Der Nutzen in den vordefinierten Untergruppen und Stratifizierungsfaktoren war mit der Gesamtpopulation konsistent. Das Sicherheitsprofil von EV+P war im Allgemeinen überschaubar, und es wurden keine neuen Sicherheitssymptome beobachtet.

Diese Ergebnisse unterstützen EV+P als potenziellen neuen Behandlungsstandard für 1L Ia/mlUC.

LBA7: Nivolumab plus Gemcitabine-Ciplatin vs. Gemcitabine-Cisplatin allein bei vorher unbehandeltem nicvht resezierbarem oder metastatischem Urothelkarzinom: Resultate der Phase 3 CheckMate 901 Studie.
Die am ESMO von Dr. Michiel van der Hejiden, Amsterdam, präsentierte Studie zeigte, dass die Zugabe von Nivolumab zur Chemotherapie (Gemcitabine-Cisplatin) das mediane OS signifikant verlängerte (21.7 Monate gegenüber 18.9 Monaten; HR 0.78; 95% CI 0.59-0.88; p=0.0012) im Vergleich zur alleinigen Chemotherapie bei einer medianen Nachbeobachtungszeit von 33.6 Monaten bei 608 Patienten mit zuvor unbehandeltem, inoperablem oder metastasiertem Urothelkarzinom. Die objektiven Ansprechraten betrugen 57.6% mit Nivolumab plus Chemotherapie und 43.1% mit Chemotherapie allein, mit entsprechenden Ansprechraten von 21.7% und 11.8%. Die Kombination von Nivolumab + GC ergab keine neuen Toxizitätssignale und das Sicherheitsprofil war konsistent mit der etablierten Sicherheit dieser Agenzien in früheren Urothelkarzinom-Studien. Die Lebensqualität blieb bei Zugabe von Nivolumab zu GC erhalten.
Nivolumab + GC ist die erste gleichzeitige Kombination aus ICI und Chemotherapie, die das OS in dieser Situation verbessert. Die Ergebnisse Nivolumab plus Chemotherapie auf Cisplatin-Basis unterstützen als neuer Standard of Care Patienten mit inoperablem oder metastatischem Urothelkarzinom.

LBA8: Belzutifan vs. Everolimus bei Patienten mit vorbehandeltem fortgeschrittenem klarzelligem Nierenzellkarzinom: die randomisierte, open-label Phase 3 Studie LITESPARK-005.
Dr. Laurence Albiges, Gustave Roussy, präsentierte die Resultate der LITESPARK Studie in einer Late Breaking Abstract Session. Studienendpunkte waren das progressionsfreie Überleben (PFS) und das Gesamtüberleben (OS). Die Studie erreichte den primären Endpunkt PFS mit 22,5% der Belzutifan-Gruppe und 9% der Everolimus-Gruppe ohne Progression nach 18 Monaten Therapie (HR: 0,74, 95%-KI: 0,63-0,88). Ein Überlebensvorteil wurde noch nicht gesehen. Die objektive Ansprechrate betrug 22,7% unter Belzutifan und 3,5% unter Everolimus. In beiden Armen kam es in ca. 62% zu Grad 3 oder höheren unerwünschten Ereignissen, die in 6% der mit Belzutifan und in 15% der mit Everolimus behandelten Patienten zum Therapieabbruch führten.

Zusammenfassend zeigte die Studie eine signifikante Verbesserung des PFS, jedoch (noch) nicht des OS unter Belzutifan im Vergleich zu Everolimus bei vorbehandelten Patienten mit fortgeschrittenem RCC.

LBA13: Phase 3 Studie mit (177Lu) Lu-PSMA-617 bei Taxan-naiven Patienten mit metastasierendem Kastrations-resistentem Prostatakrebs (PSMAfore).
An der von Dr. Oliver Sartor, Rochester, prƤsentierten Studie nahmen 468 Patienten mit Taxan-naivem metatasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und mindestens einer Prostata-spezifischen Membranantigen (PSMA)-positiven LƤsion teil. Bei einer medianen Nachbeobachtungszeit von 7,3 Monaten zeigte die primƤre Analyse eine 59%ige Verringerung des Risikos einer radiologischen Progression unter 177Lu-PSMA-617 im Vergleich zu einer Androgenrezeptor-Signalweg-Inhibitor (ARPI)-Ƅnderung (Abirateron/Zalutamid) (Hazard Ratio [HR] 0,41; 95% Konfidenzintervall [CI] 0,29-0,56; p<0,0001). Dies wurde durch eine zweite Zwischenanalyse mit einer medianen Nachbeobachtungszeit von 15,9 Monaten bestƤtigt, die ein medianes rPFS für 177Lu-PSMA-617 und den ARPI-Wechsel von 12,02 Monaten bzw. 5,59 Monaten ergab (HR 0,43; 95% CI 0,33-0,54; p<0,0001).

Die PSMAfore-Studie hat ihren primären Endpunkt erreicht, indem sie eine Verbesserung des röntgenologischen progressionsfreien Überlebens mit dem PSMA-gezielten Radioliganden 177Lu-PSMA-617 im Vergleich zu einem ARPI-Wechsel bei mCRPC, der nach einer vorherigen ARPI-Therapie fortgeschritten ist, nachgewiesen hat.

Take Home Message – Prostata ESMO2023

PSMAfore: LuPSMA ist eine 1st Line Option bei Kastrations-resistentem Prostatakrebs. Die Patientenauswahl ist entscheidend.
Patienten mit Lebermetastasen und/oder starker Progression werden besser mit Docetaxel behandelt.
EnzaP: Weitere Studien sind notwendig im Hinblick auf die Kombination von LuPSMA und ARPI bei CRPC. Sehr interessante adaptive Dosierung von LuPSMA.
Keynote 641 und 991: Keine Behandlung mit Pembrolizumab in Kombination mit Enzalutamid bei unselektierten Patienten mit metastasiertem Hormon-sensitivem Prostatakarzinom oder mCRPC.

Diskussionspunkte waren

ā–ŗ Wie sieht es im Vergleich zu den Avelumab-Daten aus?
o Andere Patientenpopulation als JAVELIN Blasentumor 100,
o In JAVELIN 100 nur Patienten mit CR/PR/SD nach Chemotherapie (prognostisch bessere Population)
ā–ŗ Ist Nivolumab wƤhrend der Chemotherapie wichtig oder ist die Pflege entscheidend?
o 20% weniger PD während des ersten Teils («Chemo Teil») der Studie
o 74% der Patienten mit Cis/Gem/Nivolumab waren in der Lage, eine Erhaltungstherapie zu machen, im Chemo-Arm beendeten nur 55% die geplanten Chemo-Dosen
ā–ŗ Warum funktioniert es mit Nivolumab, aber nicht mit Pembrolizumab und Atezolimab?
Wir wissen es nicht. Es gibt viele Studienvergleiche, aber keine wirkliche Antwort.
Cisplatin scheint besser mit Immunonkologie zu funktionieren.

HOT TOPICS

Experte war Dr. med. Daniel Helbling, Zürich
Liquid Biopsy: Das Konzept
Definition: Analyse von Tumorzellen oder ihrer Produkte (z.B. DNA, mRNA, extrazellulƤre Vesikel) und Wirtszellen (z.B. Immunzellen, Endothelzellen) im Blut.
Rationale: Gewebsbiopsien sind invasiv. Blut ist ein Pool von Tumorzellen (und ihrer Produkte) und einige Lokalisationen sind schwer zugänglich. Bei der Einzelbiopsie metastatischer Läsionen können relevante Tumorklone aufgrund der Heterogenität des Tumors innerhalb eines Patienten übersehen werden (ITH). Blut ist ein Pool von Tumorzellen, die aus primären und metastatischen Läsionen freigesetzt werden, und zwar an allen Orten bei Krebspatienten (räumliche ITH). Sequenzielle Biopsien bei einzelnen Patienten zur Echtzeitüberwachung der Tumorentwicklung und des Therapieansprechens sind in der klinischen Praxis weniger praktikabel (zeitliche ITH). Überwachung und Früherkennung von MRD/Rückfällen Monate vor der Bildgebung. Umfassende Tumorinformationen in Echtzeit durch die Analyse von Blut (oder anderen Körperflüssigkeiten).
Guidelines/Empfehlungen bei Patienten mit Krebs:
ESMO-Empfehlung zur Verwendung von Tests zu zirkulierender Tumor DNA ein Bericht von der ESMO Working Group Precision Medicine (Pascual J et al. Annals of Oncology 2022;33: 750-768).

Gastrointestinale Tumoren

Die Experten waren Prof. Dr. med. Ulrich Güller, Thun, PD Dr.ssa De Dosso, Bellinzona.

15110: Pembrolizumab plus Trastuzumab und Chemo­therapie für HER2+ metastasiertes Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (mG/GEJ). Überlebensergebnisse aus der randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten KEYNOTE-811-Studie der Phase III.
Für die Wirksamkeit einer kombinierten PD-1- und HER2-Blockade mit Chemotherapie auf das progressionsfreie und das Gesamtüberleben bei HER2-positivem Magen-Ɩsophagus-Krebs gibt es nur wenige Belege. Die erste Zwischenanalyse der randomisierten Phase-3-Studie KEYNOTE-811 zeigte ein besseres objektives Ansprechen mit Pembrolizumab im Vergleich zu Placebo, wenn es mit Trastuzumab plus Fluoropyrimidin- und Platin-basierter Chemotherapie kombiniert wurde. Am ESMO-Kongress berichtete Dr. Yelena Janjigian, über die Ergebnisse der nach dem Protokoll vorgeschriebenen Zwischenanalysen von KEYNOTE-811. Es zeigte sich, dass im Vergleich zu Placebo Pembrolizumab das progressionsfreie Überleben signifikant verbesserte, wenn es mit der Erstlinienbehandlung mit Trastuzumab und Chemotherapie bei metastasiertem HER2-positivem gastroƶsophagealem Krebs kombiniert wurde, insbesondere bei Patienten mit Tumoren mit einem kombinierten PD-L1-Positiv-Score von 1 oder mehr. Die Nachbeobachtung des Gesamtüberlebens lƤuft noch und wird bei der abschliessenden Analyse berichtet werden.

Prof. Güller würde die Therapie morgen einführen, wenn sie von den Kassen bezahlt würde. Dr.ssa DeDosso schliesst sich dieser Meinung an.

LBA75: Neoadjuvante Radiochemotherapie mit anschliessender Operation versus aktive Überwachung bei Speiseröhrenkrebs (SANO-Studie): Eine randomisierte Phase-III-Cluster-Studie mit gestuftem Verlaufsschema
Die aktive Überwachung nach einer neoadjuvanten Radiochemotherapie kann für einige Patienten mit Speiseröhrenkrebs eine Alternative zur Operation sein. Dies legen ermutigende Daten aus der SANO-Studie nahe, die auf dem ESMO-Kongress von Dr. Berend van der Wilk, Rotterdam, vorgestellt wurden.

Die Ergebnisse zeigten, dass das Gesamtüberleben (OS) ab dem Tag des klinisch vollstƤndigen Ansprechens (CCR) – dem primƤren Endpunkt – bei Patienten mit Speiserƶhrenkrebs, die sich einer aktiven Überwachung unterzogen, nach zwei Jahren einer Operation nicht unterlegen war (Hazard Ratio [HR] 1,14, 95% Konfidenzintervall [CI] 0,74-1,78; p=0,55). Darüber hinaus war die globale gesundheitsbezogene LebensqualitƤt unter Verwendung des EORTC QLQ-C30 nach 6 und 9 Monaten bei den Patienten, die sich einer aktiven Überwachung unterzogen, signifikant besser als bei den operierten Patienten, wobei die Unterschiede auf einen mittleren Effekt hinweisen.

Bei der SANO-Studie handelte es sich um eine nicht unterlegene, randomisierte Stepped-Wedge-Cluster-Studie, in der Patienten mit CCR (d. h. keine Resterkrankung 6 und 12 Wochen nach neoadjuvanter Radiochemotherapie, einer aktiven Überwachung oder einer Standardoperation unterzogen wurden. Im Arm der aktiven Überwachung wurde die chirurgische Resektion nur Patienten angeboten, bei denen ein lokoregionäres Wiederwachstum stark vermutet oder nachgewiesen wurde und die keine Fernausbreitung aufwiesen.

Nach einer Nachbeobachtungszeit von zwei Jahren wiesen Patienten, die sich einer aktiven Ɯberwachung unterzogen, im Vergleich zur Standardoperation ein nicht schlechteres OS und eine bessere kurzfristige HRQOL auf. Die aufgeschobene Ɩsophagektomie bei lokoregionƤrem Nachwachsen war sicher. Zur Bewertung der langfristigen Wirksamkeit der aktiven Ɯberwachung ist eine lƤngere Nachbeobachtung erforderlich, wie der Referent berichtete. Die Kritik an der Studie war, dass sie vorwiegend asiatische Populationen umfasste.

16160: Nab-Paclitaxel plus Gemcitabin versus modifiziertes FOLFIRINOX oder S-IROX bei metastasiertem oder rezidivierendem Bauchspeicheldrüsenkrebs (JCOG1611, GENERATE): Eine multizentrische, randomisierte, offene, dreiarmige, Phase II/III-Studie.
Sowohl nab-Paclitaxel plus Gemcitabin als auch modifiziertes FOLFIRINOX werden bei Patienten mit metastasiertem Bauchspeicheldrüsenkrebs und gutem Leistungsstatus als gleichwertige Erstlinienbehandlung empfohlen. S-IROX (S-1, Irinotecan und Oxaliplatin) hat in einer Phase-Ib-Studie bei dieser Patientengruppe Wirksamkeit gezeigt. Das Ziel der Studie war es daher, die Wirksamkeit und Sicherheit dieser drei Therapien direkt zu vergleichen, wie Dr. Akhiro Ohba, Tokio, am ESMO-Kongress feststellte.

Die Studienautoren empfehlen aufgrund der Resultate Nab-Paclitaxel plus Gemcitabin als Erstlinienbehandlung für Patienten mit metastasiertem oder rezidiviertem Bauchspeicheldrüsenkrebs im Vergleich zu modifiziertem FOLFIRINOX oder S-IROX.

LBA10: CodeBreak 300 Phase III Studie: Sotorasib plus Panitumumab vs. Standardbehandlung bei chemorefraktƤrem KRAS G12C-mutiertem metastatischem Kolorektalkarzinom.
Die Forscher testeten die Kombination mit zwei verschiedenen Dosierungen von Sotorasib und stellten bei beiden Dosierungen ein verbessertes progressionsfreies Überleben (PFS) fest. Allerdings waren die Ergebnisse mit der hƶheren Sotorasib-Dosis besser. „Sotorasib 960 mg plus Panitumumab ist eine potenzielle neue Standardtherapie für Patienten mit vorbehandeltem metastasiertem KRASG12C-Kolorektalkarzinom“, sagte Studienleiter Dr. Filippo Pietrantonio, vom Fondazione IRCCS – Istituto Nazionale dei Tumori in Mailand, Italien.

LBA27 Systemische Erstlinienbehandlung bei Patienten mit anfänglich inoperablen Lebermetastasen des kolorektalen Karzinoms (CRLM): Gesamtüberleben der Phase-III-Studie CAIRO5 der niederländischen Kolorektalkrebsgruppe
Die von Dr. Cornels Punt präsentierte Studie CAIRO5 zielte darauf ab, das optimale systemische Induktionsschema für die Umstellung von zunächst inoperablen CRLM auf eine lokale Behandlung zu finden. Zuvor hatten wir gezeigt, dass bei Patienten mit rechtsseitigen und/oder RAS/BRAFV600E-mutierten Tumoren das PFS signifikant länger und die vollständige lokale Behandlung (R0/R1-Resektion und/oder Ablation) mit FOLFOXIRI im Vergleich zu FOLFOX/FOLFIRI, beide plus Bevacizumab, höher war. Bei Patienten mit linksseitigen und RAS/BRAFV600E-Wildtyp-Tumoren unterschieden sich diese Parameter nicht zwischen dem Zusatz von Panitumumab und Bevacizumab zu FOLFOX/FOLFIRI.

Bei Patienten mit anfƤnglich inoperablem CRLM unterschied sich das OS weder zwischen FOLFOXIRI-Bevacizumab und FOLFOX/FOLFIRI-Bevacizumab bei rechtsseitigen und/oder RAS/BRAFV600E-mutierten Tumoren noch zwischen der Zugabe von Panitumumab und Bevacizumab zu FOLFOX/FOLFIRI bei linksseitigen und RAS/BRAFV600E-Wildtyp-Tumoren.

Kommentar: Bei jedem Meeting eine CAIROS Episode. Der primƤre Endpunkt wurde erreicht, aber kein Unterschied im OS. Die Resultate sind ziemlich verwirrend. PFS ist kein guter Endpunkt in diesem Setting.

LBA32: Pembrolizumab im Vergleich zur Chemotherapie bei metastasiertem Kolorektalkarzinom (mCRC) mit hoher MikrosatelliteninstabilitƤt (MSI-H)/Mismatch-Repair-Defekt (dMMR): 5-Jahres-Follow-up der randomisierten Phase-III-Studie KEYNOTE-177.
In der Phase-III-Studie KEYNOTE-177 (NCT02563002) verbesserte Pembrolizumab (Pembro) im Vergleich zur Chemotherapie (Chemo) das PFS und zeigte einen Trend zur Verbesserung des OS bei MSI-H/dMMR mCRC, was Pembro als Erstlinientherapie unterstützt. Dr. Kai-Keen Shiu berichtete über Wirksamkeit und Sicherheit nach 5 Jahren Nachbeobachtung. Nach einer Nachbeobachtungszeit von 5 Jahren war das Ansprechen auf Pembrolizumab dauerhafter als auf die Chemotherapie, und der Trend zu einem verbesserten OS mit Pembrolizumab hielt trotz einer effektiven Crossover-Rate von 62 % bei Patienten mit MSI-H/dMMR mCRC an.

Die Kritik an der Studie war, dass man nicht weiss, welche Patienten von der Therapie nicht profitieren.

Lungenkrebs

Die Experten waren Dr. med. Sabine Schmid, Bern, Dr. med. Laetitia Mauti, Winterthur

LBA57: Neoadjuvantes Nivolumab (N) + Chemotherapie (C) in der Phase-III-Studie CheckMate 816: 3-Jahres-Ergebnisse nach Tumor-PD-L1-Expression
Die Daten wurden von Dr. Mariano Provencia Pulla, Majadahonda, präsentiert. Diese explorativen Analysen der CheckMate 816-Studie bestätigen den klinischen Nutzen und das überschaubare Sicherheitsprofil von neoadjuvantem N + C bei Patienten mit resezierbarem NSCLC unabhängig von der PD-L1-Expression des Tumors.

LBA1: CHECKMATE 771: perioperatives Nivolumab für Patienten mit resezierbarem NSCLC
CheckMate 771 zeigt ein signifikant besseres ereignisfreies Überleben mit neoadjuvantem Nivolumab plus Chemotherapie gefolgt von adjuvantem Nivolumab im Vergleich zu Chemotherapie und adjuvantem Placebo.

LBA56: Gesamtüberleben in der KEYNOTE-671-Studie zu perioperativem Pembrolizumab bei nicht-kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC) im Frühstadium.
Die von Dr. J. Spicer prƤsentierten Daten zeigten, dass neoadjuvante Behandlung mit Pembrolizumab und Chemotherapie, gefolgt von Resektion und adjuvanter Pembrolizumab–Behandlung, zu einer statistisch signifikanten und klinisch bedeutsamen Verbesserung des Gesamtüberlebens im Vergleich zur neoadjuvanten Chemotherapie und Resektion allein bei Patienten mit resezierbarem NSCLC im Stadium II, IIIA oder IIIB (N2) führte. Die in der KEYNOTE-671-Studie beobachteten OS-Verbesserungen und das Fehlen neuer Sicherheitssignale machen die perioperative Pembrolizumab-Therapie zu einem neuen Behandlungsstandard für resezierbares NSCLC im Frühstadium.

LBA2: Wirksamkeit und Sicherheit von adjuvantem Alectinib vs. Chemotherapie bei Patienten mit ALK+ NSCLC im Frühstadium.
Die von Prof. Ben Solomon, Melbourne, präsentierte Zwischenanalyse der ALINA-Studie ergab, dass die adjuvante zielgerichtete Behandlung mit Alectinib im Vergleich zu einer platinbasierten Chemotherapie mit signifikanten Vorteilen beim krankheitsfreien Überleben (DFS) verbunden war, wobei die Ergebnisse für Alectinib sowohl in der Gruppe der Patienten im Stadium II-IIIA als auch in der Gruppe der Patienten im Stadium II-IIIA günstig waren.

Alectinib ist der erste ALK-Inhibitor, der in einer Phase-III-Studie das DFS über alle Krankheitsstadien hinweg signifikant verbessert.

LBA66: Afatinib im Vergleich zur Chemotherapie bei nicht-naivem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs mit einer sensibilisierenden ungewƶhnlichen Mutation des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors: Eine Phase-III-Studie (ACHILLES/TORG1834)
Die von Dr. Satoru Miura präsentierte Studie zeigte, dass Afatinib einer Platin-Doublett-Chemotherapie als Erstbehandlung von fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC), der eine seltene oder zusammengesetzte EGFR-Mutation aufweist, überlegen ist.

LBA5: Resultate der PAPILLON Studie, einer randomisierten Phase III globalen Studie.
Die Zugabe von Amivantamab zur Chemotherapie verlƤngerte das PFS bei unbehandeltem fortgeschrittenem NSCLC mit EGFR-Exon-20-Insertionsmutation, so Dr. N. Girard, Paris, am ESMO in Madrid.

LBA 14: Amivantamab plus Lazertinib vs. Osimertinib als Erstlinienbehandlung bei Patienten mit EGFR-mutiertem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC): PrimƤre Ergebnisse von MARIPOSA, einer globalen, randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie
Amivantamab+Lazertinib war statistisch gesehen Osimertinib überlegen und führte zu einer klinisch bedeutsamen Verbesserung des PFS, mit einer höheren DoR und einem günstigen OS-Trend. Das Sicherheitsprofil von Ami+Laz stimmte mit früheren Berichten überein. MARIPOSA etabliert Ami+Laz als neue Standardtherapie für die Erstbehandlung von EGFR-mutiertem fortgeschrittenem NSCLC.

LBA15 Amivantamab plus Chemotherapie (mit oder ohne Lazertinib) vs. Chemotherapie bei EGFR-mutiertem fortgeschrittenem NSCLC nach Progression unter Osimertinib: MARIPOSA-2, eine globale, randomisierte, kontrollierte Phase-III-Studie.
Amivantamab plus Chemotherapie und Amivantamab-Lazertinib-Chemotherapie verbesserten das PFS, die ORR und das intrakranielle PFS gegenüber Chemotherapie bei EGFR-mutiertem fortgeschrittenem NSCLC nach Progression unter Osimertinib und könnten einen neuen Behandlungsstandard darstellen, so der Präsentator Dr. A. Passaro, Mailand.

Zum Schluss dankte Prof. Jƶrg Beyer, Bern, Ko-Organisator von ESMO in the Alps den Referenten, den Sponsoren und auch den zahlreichen Zuhƶrern, die bis zum Schluss den gut prƤsentierten, interessanten Neuigkeiten aus der Onkologie zuhƶrten.

Prof. Dr. Dr. h.c. Walter F. Riesen

riesen@medinfo-verlag.ch

Neue Organisationsstruktur mit eigenem Bereich Überwachung Medizinprodukte – Eveline Trachsel wird Leiterin des Bereichs Zulassung und Vigilance Arzneimittel

Mit einer Reorganisation, die sowohl die Zuständigkeiten bei den Medizinprodukten als auch die Marktüberwachung sichtbarer macht, ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ins 2024 gestartet. Gleichzeitig wurde die Leitung des Bereichs Zulassung und Vigilance Arzneimittel mit Dr. Eveline Trachsel neu besetzt.

Für die Strategieperiode 2023-2026 hat Swissmedic unter anderem das Ziel, die gesetzlichen Zuständigkeiten bei Medizinprodukten besser sichtbar zu machen und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren. Dies ist sehr wichtig, weil die Regulierung der Medizinprodukte bisher global wenig harmonisiert, der Markt jedoch sehr international ausgerichtet ist. Zudem werden in der Schweiz und in Europa diese für die Behandlung von Patientinnen und Patienten zentralen Produkte nicht behördlich zugelassen. Ihre Konformität wird, je nach Risikoklasse, durch den Hersteller alleine oder ergänzend durch staatlich benannte und überwachte Prüfstellen (auch Konformitätsbewertungsstellen, Benannte Stellen oder Notified Bodies genannt) bewertet. Der Fokus von Swissmedic liegt entsprechend auf der Marktüberwachung.

Der neue Geschäftsbereich Überwachung Medizinprodukte verantwortet, wie bisher der Bereich Marktüberwachung, die Sicherheit der klinischen Versuche, die Materiovigilance und die Marktkontrolle der Medizinprodukte. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Überwachung der Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten in Spitälern. Für eine bessere Marktübersicht sieht die neue Regulierung eine Registrierung von Wirtschaftsakteuren sowie eine Selbstregistrierung der Medizinprodukte im Schweizer Markt durch die verantwortlichen Marktakteure vor. Die hierfür erforderliche Datenbank (Swissdamed) wird derzeit aufgebaut und im Laufe des Jahres bereitgestellt.

Die Marktüberwachungstätigkeiten von Swissmedic im Bereich Arzneimittel wurden auf den 01. Januar 2024 neu zugeordnet:
Der Bereich Bewilligungen und Überwachung Arzneimittel ist zuständig für die behördlichen Bewilligungen und Inspektionen bei klinischen Versuchen sowie der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln. Das OMCL-Labor nimmt für die Sicherheit der Arzneimittel auf dem Schweizer Markt Prüfungen und Chargenfreigaben vor. Der Bereich ist neu auch für die Marktkontrolle der zugelassenen Arzneimittel zuständig, bearbeitet Meldungen zu Qualitätsmängeln und bekämpft den illegalen Handel mit Arzneimitteln.

Der neu «Zulassung und Vigilance Arzneimittel» benannte Bereich ist verantwortlich für die Zulassung von Arzneimitteln (inkl. Impfstoffe), die Erfassung und Abklärung von Nebenwirkungsmeldungen aus dem Markt (sog. Pharmakovigilance) sowie die Durchsetzung der erforderlichen sicherheitsrelevanten Korrekturmassnahmen.

Neue Leiterin Zulassung und Vigilance Arzneimittel

Ebenfalls auf das neue Jahr hat Swissmedic das Geschäftsleitungsmitglied Eveline Trachsel willkommen geheissen. Die promovierte Pharmazeutin bringt breite Erfahrung in der Forschung und Entwicklung von Behandlungen verschiedener Erkrankungen mit und verfügt über ein Executive MBA in General Management mit Fokus auf Digitale Transformation. Sie übernimmt die Leitung des Bereichs Zulassung und Vigilance Arzneimittel und folgt auf Claus Bolte, der diese Funktion Mitte 2023 abgegeben hat.

Nicht-Verlängerung der befristeten Zulassung in der Indikation «Medulläres Schild­drüsenkarzinom mit RET- Mutation»

Roche Pharma (Schweiz) informiert über die Nicht-Verlängerung der befristeten Zulassung in der Indikation «Medulläres Schilddrüsenkarzinom mit RET-Mutation».

Diese Entscheidung erfolgt nach Rücksprache mit Swissmedic, basierend auf der Machbarkeit der konfirmatorischen Studie CO42865 (AcceleRET-MTC) und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der befristeten Zulassung.

Diese Entscheidung basiert nicht auf neuen Daten zur Sicherheit oder Wirksamkeit von Gavreto in dieser Indikation.

Diese Veränderung wirkt sich NICHT auf andere zugelassene Gavreto-Indikationen in der Schweiz aus: Die Verlängerung der befristeten Zulassung von Gavreto für die Indikationen «RET-Fusion-positives Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom» und «RET-Fusion-positives Schilddrüsenkarzinom» wurde bis 12.11.2025 durch Swissmedic genehmigt.

Aktuelle Krebspolitik

Aktueller Stand: Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. Nach einem ersten Massnahmenpaket hat er an seiner Sitzung vom 7. September 2022 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Massnahmen verbessern die medizinische Versorgung und bremsen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen.

Der Nationalrat behandelte das GeschƤft als Erstrat am 28. September 2023. Die Detailberatung wurde in zwei Blƶcke aufgeteilt. Der Block 1 betraf die Netzwerke zur koordinierten Versorgung, Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker und weitere Massnahmen. Der Nationalrat definierte die Kompetenzen der Apotheken und Hebammen und lehnte die Errichtung der neuen Leistungserbringer „Netzwerke zur koordinierten Versorgung“ ab. Der zweite Block thematisierte die differenzierte Prüfung der WZW-Kriterien, Preismodelle und Rückerstattungen und die Ausnahme vom Zugang nach BGƖ. Der Nationalrat entschied sich für vertrauliche Preisabsprachen trotz verschiedenen Minderheiten, die dagegen argumentierten. Das GeschƤft wurde in der Gesamtabstimmung mit 131 zu 28 Stimmen bei 32 Enthaltungen angenommen. Am 12.10. und 7.11. hat die SGK-S die Vorlage behandelt. Mit ihren bisher beschlossenen AntrƤgen folgte sie im Wesentlichen den Beschlüssen des Nationalrates.

Ausblick: Die SGK-S wird ihre Beratungen des umfassenden Massnahmenpakets an der nächsten Sitzung Anfang 2024 fortsetzen. Sie wird sich dann auch eine Auslegeordnung zur Vergütung der Medizinprodukte präsentieren lassen.

Position Oncosuisse: Oncosuisse setzt sich grundsƤtzlich für ein effizientes Gesundheitssystem ein, das den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung, die QualitƤt der Behandlungen und deren Sicherheit gewƤhrleisten soll. Im Rahmen des GeschƤfts 22.062 ist aus onkologischer Sicht vor allem Artikel 52c relevant: die vorgesehene Ausnahme vom Zugang gemƤss Ɩffentlichkeitsgesetz (BGƖ) bezüglich Hƶhe, Berechnung und ModalitƤten von Rückerstattungen im Rahmen von Preismodellen (kein Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit Verhandlungen über die Preise neuer Medikamente). Nach Ansicht des Bundesrates sollten diese vertraulichen Preismodelle, die im Ausland und auch in der Schweiz weit verbreitet sind, aber keinen gesetzlichen Rahmen haben, ebenfalls im Gesetz verankert werden. Dies betrifft besonders teure innovative Medikamente.

Bei den meisten dieser vertraulichen Rabatte handelt es sich um Krebsmedikamente. Diese Ausnahme vom Transparenzgesetz würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und den Zugang zu dringend benötigten Behandlungen nicht verbessern. Im Gegensatz zu den Zielen, die mit diesen geheimen Rabatten verfolgt werden, steigen die Preise für Onkologie Medikamente immer weiter an.

Die SGK-N und der Nationalrat schlagen als Kompromiss vor, dass eine unabhängige Stelle öffentlich Rechenschaft ablegt, um die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Umsetzung dieser vertraulichen Preismodelle zu überprüfen. Oncosuisse erachtet dies als ungenügend. Eine nationale und internationale Preispolitik kann jedoch nur mit der notwendigen Transparenz zu fairem und raschem Zugang zu Medikamenten für alle Patientinnen und Patienten führen und eine Diskriminierung verhindern. Eine stärkere Kooperation unter den Staaten sowie die Schaffung von Transparenz ist für eine echt wirksame Preispolitik mittel- und langfristig unabdingbar. Die Schweiz soll sich daher entsprechend der 2019 unterzeichneten Resolution ((World Health Assembly 72.8. Improving the transparency of markets for medicines, vaccines, and other health products) international für mehr Transparenz einsetzen.

Aktueller Stand: Die Volksinitiative Ā«Für tiefere PrƤmien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)Ā» verlangt die Einführung einer Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der KostendƤmpfung, lehnt die Initiative aber ab, weil die verlangte ausschliessliche Koppelung der Massnahmen an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung zu kurz greift. Er stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber: Der Bundesrat und die Kantone sollen ausgehend vom medizinischen Bedarf einen Prozentsatz für den maximalen Anstieg der Kosten der OKP im Vergleich zum Vorjahr festlegen (Kostenziel). Werden die Kostenziele nicht eingehalten, prüfen die Kantone und der Bundesrat, ob Massnahmen zur Korrektur von Fehlentwicklungen notwendig sind. Das bestehende Instrumentarium dafür wird gezielt ergƤnzt. Der StƤnderat und der Nationalrat bereinigten die Differenzen in der Herbstsession 2023. In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Massnahmen zur KostendƤmpfung – Vorgabe von Kosten- und QualitƤtszielen) vom Nationalrat einstimmig mit 163 Stimmen bei 33 Enthaltungen und vom StƤnderat mit 39 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der Bundesbeschluss über die Volksinitiative „für tiefere PrƤmien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)“ wurde vom Nationalrat mit 110 zu 31 Stimmen bei 55 Enthaltungen und vom StƤnderat mit 39 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung angenommen. Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und StƤnden, die Initiative abzulehnen.

Ausblick: Das Bundesgesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Frist lƤuft bis zum 18. Januar 2024. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Position Oncosuisse:
Oncosuisse lehnt die Kostenbremse-Initiative ab. Sie teilt das Anliegen der Initianten, welche das Kostenwachstum im Gesundheitswesen dƤmpfen mƶchten. Die Koppelung an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung ist allerdings zu starr. Sie ignoriert den medizinischen Fortschritt und die demographische Entwicklung. Mit der starren Ausgabenregelung besteht die Gefahr, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und –Patienten unter Druck gerƤt und dringend notwendige medizinische Leistungen nicht mehr für alle Betroffene zur Verfügung stehen. Insbesondere der Zugang zu innovativen und teuren wie auch lebensrettenden innovativen Therapien ist durch die Annahme der Initiative gefƤhrdet. Auch die vom Bundesrat befürchteten Rationierungen gefƤhrden die Krebsversorgung. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass ein KapazitƤtsabbau zu Wartefristen führt, welche gerade bei Krebsbetroffenen einschneidende Effekte auf die Lebenserwartung haben.

Weitere Informationen: info@oncosuisse.ch

KVG-Ƅnderung: Massnahmen zur KostendƤmpfung – Paket 2

Mehr Transparenz bei der Preisfestsetzung onkologischer Arzneimittel

Der Bundesrat mƶchte im Rahmen der KVG-Ƅnderung mit Artikel 52c die Rabatte auf Medikamentenpreise geheim halten, in der Hoffnung, damit die Versorgung zu sichern und die Kosten unter Kontrolle zu halten. Informationen über die Hƶhe, Berechnung oder ModalitƤten von Rückerstattungen an die Krankenversicherer wƤren somit für Dritte unzugƤnglich. Eine Ausnahme der Medikamentenpreise vom Geltungsbereich des Ɩffentlichkeitsgesetzes (BGƖ) schafft für Patient:innen keinen nachweislichen Vorteil. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) und Nationalrat schlagen stattdessen eine unabhƤngige Stelle vor, die die Umsetzung der vertraulichen Preismodelle in aggregierter Form untersucht. Die Verankerung der Vertraulichkeit von Preismodellen steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die die Schweiz gegenüber der WHO eingegangen ist. In 2019 hat sie die World Health Assembly 72.8 (Improving the transparency of markets for medicines, vaccines, and other health products) unterzeichnet. Die Krebsliga Schweiz fordert die stƤnderƤtliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) deshalb auf, sich zu mehr Transparenz zu bekennen.

Krebsmedikamente dreimal teurer

Mit ein Grund für den starken Anstieg der Krankenversicherungsprämien sind auch die überhöhten Preise für Krebsmedikamente. Aktuelle Daten belegen, dass in der Onkologie die Preise höher sind als in anderen Bereichen. Eine neue Studie (1) von Prof. Dr. Kerstin Vokinger an der Universität Zürich zeigt, dass Krebsmedikamente in Deutschland, den USA und der Schweiz dreimal teurer sind als andere Medikamente. Zudem zeigen mehrere Studien (2), dass Preismodelle weder zu schnellerem noch zu günstigerem Zugang zu Medikamenten führen.

Zwischenstaatliche Zusammenarbeit nƶtig

Eine Aufwärtsspirale hat sich aufgrund der Schaufensterpreise in diesen Ländern bereits eingestellt, wodurch der internationale Vergleich völlig verzerrt wird. Laut dem Europäischen Netzwerk für faire Preise (EFPN), dem die Krebsliga Schweiz angehört, verschärft die Undurchsichtigkeit bei der Festlegung der Preise dieses Problem, anstatt es zu lösen. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Staaten für mehr Transparenz, zumindest bei den Nettopreisen, ist daher unerlässlich.

Der Zugang zu innovativen Therapien bleibt damit eine Herausforderung. Für eine faire Preisfindung von innovativen Arzneimitteln ist Transparenz im gesamten System notwendig, angefangen bei Forschung und Entwicklung bis hin zu Herstellung, Vermarktung, Handel und Finanzierung. Geheime Preismodelle verbessern den Zugang zu lebensrettenden oder dringend benötigten Therapien erwiesenermassen nicht, womit die KVG-Revision, zumindest in diesem Punkt, ihr Ziel zu verfehlen droht.

Weitere Informationen: aline.descloux@krebsliga.ch

1. Miquel Serra-Burriel M., PerĆ©nyi G., Laube Y., Mitchell A., Vokinger K. (2023): The cancer premium – explaining differences in prices for cancer vs non-cancer drugs with efficacy and epidemiological endpoints in the US, Germany, and Switzerland: a cross sectional study, eClinical Medicine, https://www.thelancet.com/journals/eclinm/article/PIIS2589-5370(23)00264-X/fulltext
2. Gamba S., Pertile P., Vogler S. (2020): The impact of managed entry agreements on pharmaceutical prices, Health Economics, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/hec.4112
Carl D, Vokinger K., (2021): Patients’ access to drugs with rebates in Switzerland _ Empirical analysis and policy implications for drug pricing in Europe, The Lancet Regional Health Europe, https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S2666-7762%2821%2900027-2

Joint-Session Oncosuisse / NICER am SOHC-Kongress 2023

Ā«Krebsregistrierung in der Schweiz – Rückmeldung an die MeldepflichtigenĀ»

Seit dem 1. Januar 2020 schreibt das Krebsregistrierungsgesetz vor, dass alle Krebserkrankungen in der Schweiz gemeldet und einheitlich erfasst werden müssen. Es besteht somit eine Meldepflicht für alle Leistungserbringer:innen (Personen und Institutionen), die eine Krebserkrankung diagnostizieren oder behandeln.

Die Ziele des Krebsregistrierungsgesetzes (KRG) und der Krebsregistrierungsverordnung (KRV) sind vielfältig. Einerseits geht es um eine einheitliche, flächendeckende Erfassung und Beobachtung von Krebserkrankungen, um die Erarbeitung von Präventions- und Früherkennungsmassnahmen und andererseits aber darum, die Versorgung-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren und zu verbessern. Um dies zu erreichen, wurde am SOHC in der Joint-Session von Oncosuisse und NICER vom November 2023 das Thema «Rückmeldungen an die Meldepflichtigen» diskutiert und Lösungen gesucht.


Die Sitzung begann mit einem Input Vortrag von Dipl.-Math. Tobias Hartz, Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen (KKN). Er erläuterte uns, dass in Deutschland seit Jahren Rückmeldungen in Form von Rückmeldeberichten (RMB) und Qualitätskonferenzen (QK) erfolgreich durchgeführt werden. Obwohl die letzten Hürden, wie z.B. die zeitliche Verzögerung der Rückmeldungen, noch nicht vollständig überwunden sind, werden zum einen Daten, die die Krebsregister (KR) erhalten, an die Melder zurückgemeldet und zum anderen hat Deutschland bereits jetzt einen hohen Standard bei der automatisierten Datenübermittlung von den Einrichtungen an die Krebsregister über Schnittstellen.
Anschliessend fand eine Podiumsdiskussion zum Thema ā€˜Rückmeldungen an Leistungserbringer in der Schweiz’ statt.

Welches sind die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für solche Rückmeldungen in der Schweiz? Was wird von den Leistungserbringern gewünscht und was ist aus Sicht der kantonalen Krebsregister und der Nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) machbar? Sind gesetzliche Anpassungen in der Schweiz notwendig?
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass seitens der Meldepflichtigen aus Klinik und Forschung ein grosses Interesse an Rückmeldungen besteht, um die eigenen Dienstleistungen einschätzen und vergleichen zu können. Am besten geeignet wäre dafür ein Rückmeldebericht in elektronischer Form mit Abrufverfahren. Ausserdem könnten Rückmeldeberichte einen Anreiz schaffen zur Verbesserung der Meldepflicht und Qualität der Meldungen.

Die Möglichkeiten und Grenzen aus Sicht der kantonalen Krebsregister und der NKRS können wie folgt zusammengefasst werden. Grundsätzlich sind Rückmeldungen an Leistungserbringer auf gesetzlicher Basis mit gewissen Einschränkungen in der Schweiz möglich. Die NKRS verfügt nicht über Angaben zu den Leistungserbringer:innen im nationalen Krebsdatensatz. Sie kann somit keine Auswertungen zu einzelnen Leistungserbringenden durchführen. Es ist jedoch möglich, nationale und kantonale Statistiken zu bestimmten Tumoren oder Indikatoren (z.B. zur Diagnose- oder Behandlungsqualität, seltene Tumore) zu publizieren, mit denen sich die Leistungserbringer:innen basierend auf ihren eigenen Daten vergleichen können. Bei den kantonalen Krebsregistern sind die Angaben zu den Leistungserbringer:innen vorhanden und die Möglichkeit einer direkten Rückmeldung ist gegeben. Jedoch ist dies derzeit in der Schweiz gesetzlich nur erlaubt, wenn der betroffene Leistungserbringer:innen dem Krebsregister einen entsprechenden Auftrag erteilt.

Darüber hinaus ist die Unvollständigkeit der Daten, die die Krebsregister erhalten, derzeit der zeitaufwändigste Faktor bei der korrekten Erfassung der Meldungen, die die Grundlage für die Rückmeldungen bilden. Eine Verbesserung der Erfüllung der Meldepflicht mit vollzähligen und vollständigen Meldungen könnte den kantonalen Krebsregister helfen, die zeitliche Verzögerung in der Registrierung zu verkürzen und die Datenqualität zu erhöhen. Eine zentrale Datenbank und ein gemeinsamer Datensatz könnten hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten unter anderem durch die Reduktion des administrativen Aufwands auf allen Seiten.

Die Motivation für Rückmeldungen an Leistungserbringer ist hoch, so dass von Seiten der Krebsregistrierung die Möglichkeit von Rückmeldeberichten weiterverfolgt wird, mit dem Ziel, Grundlagen für die Verbesserung der Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu schaffen.
Weitere Informationen: info@oncosuisse.ch

Oncosuisse Session am SOHC-Kongress 2023

«Ein nationaler Krebsplan für die Schweiz»

Seit dem Ende der Nationalen Strategie gegen Krebs (NSK) 2020 hat die Schweiz keinen von Bund und Kantonen getragenen Krebsplan mehr. Es besteht also dringender Handlungsbedarf und es braucht die Zusammenarbeit aller Akteur:innen – auch von Bund und Kantonen.

Nur mit einer vorausschauenden und gut koordinierten Zusammenarbeit aller Akteur:innen kann den Herausforderungen der Krebsversorgung effizient begegnet werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des StƤnderates (SGK-S) hat 2023 die Kommissionsmotion 23.3014 ā€žNationaler Krebsplanā€œ ausgearbeitet. Darin wird der Bundesrat beauftragt, auf der Grundlage der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2020 einen nationalen Krebsplan zu erarbeiten. Der Bund, die Kantone sowie relevante Organisationen und Expert:innen sollen in die Entwicklung des Krebsplans einbezogen werden.
Der Ständerat hat die Motion ohne Gegenstimme angenommen. Demnächst wird auch der Nationalrat über die Motion Nationaler Krebsplan abstimmen.
Um wichtige Eckpunkte der Umsetzung eines solchen Nationalen Krebsplans zu diskutieren, hat Oncosuisse am Swiss Oncology and Hematology Congress (SOHC) 2023 in Basel Expert:innen aus
den relevanten Bereichen zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Folgende Vertreter:innen haben an der Podiumsdiskussion teilgenommen:
• Politik: StƤnderat Erich Ettlin, die Mitte OW
• Behƶrden: Salome von Greyerz, MAE, NDS MiG, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
• Krebsversorgung: Jakob Passweg, Onkologie/HƤmatologie
• Patientenorganisation: Daniela de la Cruz, Krebsliga Schweiz
• NSK/Krebsprogramme: Thomas Cerny
• Oncosuisse: Michael Rƶthlisberger, GeschƤftsführer (Moderation)

Deutschland als Vorbild und die Rahmenbedingungen in der Schweiz

Als einleitendes Inputreferat stellte Simone Wesselmann von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) kurz den Nationalen Krebsplan in Deutschland vor. Als einen der Kernpunkte ihres Vortrags hob sie die Bedeutung des Engagements des Bundesministeriums für Gesundheit hervor. Die Möglichkeit, Gesetze zu entwickeln und zu verabschieden, sei zentral für die effiziente Umsetzung des Deutschen Krebsplans. Als weiteren wichtigen Punkt nannte sie die Möglichkeit, sichtbare Ergebnisse aus den Projektaktivitäten präsentieren zu können.

Die Situation der gesetzlichen Grundlagen für einen Nationalen Krebsplan in der Schweiz gab in der Folge Anlass zur Diskussion: Eine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlauben würde, die Koordination im Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten – wie bspw. Krebs oder Demenz – im Sinne eines nationalen Plans zu übernehmen, gibt es bisher nicht. Dies im Gegensatz zu den übertragbaren Krankheiten, bei denen das Epidemiengesetz (EpG) dem Bund eine Verantwortung – und damit auch einen Handlungsspielraum – einrƤumt, wie wir alle im Rahmen der Covid-19-Pandemie erlebt haben. Die Forderung nach einem analogen Gesetz für nicht übertragbare Krankheiten, einem Ā«GesundheitsgesetzĀ», wurde in den letzten Jahren immer wieder erhoben und auch in der Podiumsdiskussion wurde betont, dass es langfristig wohl unumgƤnglich sein wird, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Eine Schweizer Lƶsung

Es gibt aber auch kurzfristige Lƶsungen, so wurde die Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2020 von Bund und Kantonen an Oncosuisse delegiert. Grundlage dafür war damals ebenfalls eine Motion aus dem Parlament, welche eine Nationale Strategie gefordert hatte. Ƅhnliches gilt bei der BekƤmpfung der Demenz: hier konnte das BAG eine Plattform aufbauen, welche den Ā«Austausch der Akteur:innenĀ» fƶrdert und durch Forumsveranstaltungen dazu beitragen will, dass Ā«Synergien genutzt werdenĀ». Koordiniert werden die Arbeiten der Plattform von einer Koordinationsstelle, die im BAG selbst angegliedert ist.

In der Motion «Nationaler Krebsplan» der ständerätlichen Gesundheitskommission wird nun gefordert, dass der Bund auch im Krebsbereich wieder zusammen mit den Kantonen und den Akteur:innen der Krebsversorgung einen nationalen Plan im Sinne eines «gemeinsamen Vorgehens» entwickelt und umsetzt. Bei einer Annahme der Motion «Nationaler Krebsplan» durch den Nationalrat würde das BAG somit den Auftrag erhalten, einen Nationalen Krebsplan zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen. Während das BAG im Bereich der Krebsregistrierung durch das im Jahr 2020 in Kraft tretende Krebsregistrierungsgesetz eine grosse Expertise aufgebaut hat, ist der Bund bei anderen krebsrelevanten Themen wie Früherkennung, Cancer Survivorship oder Forschung für die Umsetzung eines nationalen Krebsplans auf die Zusammenarbeit mit den Krebsorganisationen angewiesen. Ein Mandatsmodell mit Oncosuisse als Umsetzungspartner erscheint den Teilnehmenden als zielführende Lösung.

Jakob Passweg bekundete als Vizepräsident von Oncosuisse die Bereitschaft, die Federführung bei der Umsetzung eines Nationalen Krebsplans zu übernehmen. Vorgängig müssen jedoch die Zuständigkeiten und die Strukturfinanzierung zwischen Bund, Kantonen und Krebsorganisationen geklärt werden.

Fokussierte Themen

In der Diskussion über mögliche Inhalte eines Nationalen Krebsplans waren sich die Teilnehmenden einig, dass eine Fokussierung auf einige zentrale Themen notwendig ist, auch wenn damit dem Thema Krebs nicht in seiner ganzen Breite Rechnung getragen werden kann. Dafür gibt es zwei Hauptgründe:
ā–ŗ Erstens sind die vorgesehenen Ressourcen für die Umsetzung eines Nationalen Krebsplans bei den Krebsorganisationen wie auch bei Bund und Kantonen beschrƤnkt und die Zusammenarbeit der Krebsorganisationen mit Bund und Kantonen müsste im Falle einer Annahme der Motion unter Berücksichtigung der rechtlichen Mƶglichkeiten erst noch (bzw. bezogen auf die NSK 2014-2020 wieder) aufgebaut werden.
ā–ŗ Zweitens sind verschiedene andere Initiativen im Gesundheitswesen im Gange, die wichtige Themen der Krebsversorgung krankheitsübergreifend aufgreifen, so z.B. DigisantĆ© (Digitalisierung), die NCD-Strategie (PrƤvention nichtübertragbarer Krankheiten), die Plattform Palliative Care oder auch die Initiative Ā«i14YĀ» des Bundes (DateninteroperabilitƤt). Die im Rahmen dieser Initiativen verfolgten Ziele sollen als komplemetƤr angesehen und nicht parallel auch noch onkologiespezifisch angegangen werden.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen sollen nach Ansicht aller Beteiligten die Krebsorganisationen die thematischen Inhalte eines Nationalen Krebsplans definieren. Oncosuisse hat hier mit den Themenplattformen unter Einbindung der Akteur:innen der Krebsversorgung bereits grosse Vorarbeit geleistet und wird im Sommer 2024 im «Masterplan 2030» Vorschläge für thematische Schwerpunkte veröffentlichen (www.oncosuisse.ch).

Wirkungsmessung in der Umsetzung

Bei der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen sollen die Fortschritte engmaschig gemessen und evaluiert werden, um die Wirksamkeit sicherzustellen und gegebenenfalls steuernd eingreifen zu können. Um gleichzeitig genügend Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen zu haben, sollte die Laufzeit eines Nationalen Krebsplans nicht von vornherein knapp bemessen sein. Die Podiumsteilnehmenden waren sich einig, dass eine Laufzeit von mindestens 8 Jahren angestrebt werden sollte. Die Koordinierung im Bereich Krebs ist jedoch keine Aufgabe, die per se ein Verfallsdatum hat, sie muss auch nach Ablauf dieser Zeit weitergeführt werden. Dies sollte idealerweise auf einer zu schaffenden gesetzlichen Grundlage erfolgen.
Bei der Umsetzung eines Nationalen Krebsplans ist auch dem föderalistischen System der Schweiz Rechnung zu tragen. Die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung liegt bei den Kantonen. Eine pragmatische und effiziente Form der Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Bund und Kantonen ist daher unerlässlich. Auf dem Podium wurde die Idee der «Regionalisierung» bei der Umsetzung von Massnahmen diskutiert. So könnten beispielsweise Projekte in einem ersten Schritt als Zusammenarbeit verschiedener Kantone realisiert werden. So könnten ressourcenschwächere Kantone von der Kraft ressourcenstärkerer Kantone profitieren, innovative Modelle einzelner Kantone/Regionen könnten adaptiert und auf andere übertragen werden. Ziel solcher Pilotprojekte muss aber letztlich immer eine gesamtschweizerische Lösung sein.

Der Wille zur Umsetzung eines Nationalen Krebsplans ist also allseits vorhanden, Fragen zu Rahmenbedingungen, Inhalten und AblƤufen sind noch zu klƤren und als erster Schritt muss der Nationalrat – voraussichtlich in der Frühjahrssession – grünes Licht geben.
Drücken wir die Daumen!
Weitere Informationen bei Dr. Michael Röthlisberger, Geschäftsführer Oncosuisse: m.roethlisberger@oncosuisse.ch

Publizierter Bericht zu den Handlungsempfehlungen zum Thema «Forschung» im Krebsbereich

Als Resultat zum erfolgreich durchgeführten Netzwerkanlass vom 18. September 2023 mit rund 100 ReprƤsentant:innen von Krebsforschungs-Organisationen (wie KFS / SAKK), Gesundheitsbehƶrden, Bund, Krankenversicherungen, Patientenorganisationen, Krebsregister (kantonal und national), UniversitƤten, Industrie, forschende Ƅrzt:innen sowie Pflegende und Vertreter:innen von Public Health, publiziert Oncosuisse die von den Expert:innen erarbeiteten Handlungsempfehlungen zu Ā«ForschungĀ» im Krebsbereich. Die an diesen Workshops erarbeiteten Resultate und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wurden nun im Bericht Ā«Handlungsempfehlungen für die Schweizer Krebsversorgung zum Thema Ā«ForschungĀ» festgehalten.

Inhaltlich wurden einerseits 4 übergeordnete Themen wie Forschungsfinanzierung, Daten als Forschungsgrundlage, Rechtliche Grundlagen und Wissenstransfer behandelt und unter den Akteur:innen diskutiert und andererseits fanden weitere Workshops zu spezifischen Krebsforschungsgebieten statt.

Bei den übergeordneten Themen im Bereich der rechtlichen Grundlagen zum Beispiel wurde einerseits aufgezeigt wie die verschiedenen Gesetze (das Humanforschungsgesetz oder das Datenschutzgesetz) Anwendung finden und andererseits wurde diskutiert wie diese gesetzlichen Regelungen für die Weiterverwendung von Daten zu Forschungszwecken angepasst und vereinfacht werden könnten.

Bei den spezifischen Krebsforschungs-Themen wurden des weiteren Fragestellungen, wie beispielsweise die klinische Krebsforschung gestärkt werden kann oder welches die besonderen Bedürfnisse der Kinderkrebsforschung sind diskutiert und nach Lösungen gesucht.
Im Bereich Supportive Care bei Krebs geht es um die Behandlung von körperlichen und psychischen Symptomen und Nebenwirkungen während der gesamten Krebserkrankung. Wo steht die Schweiz in Bezug auf Förderung und Implementierung von «patient-public involvement» (PPI)?
Der Workshop «Versorgungs- und Epidemiologische Forschung» setzte den Fokus auf die Notwendigkeit von guten Daten und beschäftigte sich mit der Frage wie unnötige Hürden bezüglich Datennutzung, Datenschutz und Datenverknüpfung abgebaut werden könnten.

Genaue Details aller wichtigen Themen der Krebsforschung erfahren Sie im gesamten Bericht Ā«ForschungĀ» – mit dem QR-Code oder via Link auf unsere Webseite. Alle publizierten Berichte sind einsehbar unter: www.oncosuisse.ch/berichte-themenplattformen/

Ausblick

Der Inhalt dieses Berichts wird zusammen mit den anderen Berichten der 3 weiteren Themenplattformen «Prävention und Früherkennung», «Daten und Register» sowie «Behandlung, Nachsorge und Qualität» in den Oncosuisse «Masterplan 2030» einfliessen, welcher aktuell in Bearbeitung ist und Ende Juni 2024 fertigerstellt sein sollte.
Weitere Informationen: info@oncosuisse.ch

Dr. sc. nat. Michael Rƶthlisberger

Co-Gesamtprojektleiter NSK
Nationale Strategie gegen Krebs
c/o Oncosuisse
Effingerstrasse 40
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3001 Bern

michael.roethlisberger@nsk-krebsstrategie.ch